Landtagswahl

Nationale Volkspartei darf nicht antreten

Oberösterreich
13.08.2009 14:18
Die Nationale Volkspartei (NVP) - sie wird vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) als rechtsextrem eingestuft - darf nicht zur Landtagswahl in Oberösterreich am 27. September antreten. Das wurde nach einer Sitzung der Landeswahlbehörde Donnerstagvormittag bekannt. Gleichzeitig erstattete die Behörde Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz bei der Staatsanwaltschaft. Die NVP kündigte indes bereits rechtliche Schritte gegen den Bescheid an: "Selbstverständlich werden wir bis zum Äußersten gehen, um diese Skandalentscheidung der Wahlbehörde anzufechten."

Die Entscheidung der Landeswahlbehörde, die NVP nicht zuzulassen, war absehbar. Schon nach ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag hieß es, es gebe zu schwerwiegende Verdachtsmomente und Anhaltspunkte im Hinblick auf das Verbotsgesetz. Aus rechtlichen Gründen war der NVP noch ein "Parteiengehör" zugestanden worden, das sie in Form einer schriftlichen Stellungnahme abgeben sollte.

Die NVP hatte ihre Kandidatur innerhalb der Frist bis Dienstagmittag nur für den Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung) abgegeben. In Oberösterreich sind für ein landesweites Antreten insgesamt 400 Unterstützungserklärungen notwendig, wobei in jedem der fünf Wahlkreise zumindest 80 nachgewiesen werden müssen.

Die Wahlbehörde hat vor ihrer Entscheidung bei den Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Gruppierung, die beteiligten Personen, deren Hintergründe und Ziele eingeholt. Außerdem wurde ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Bezirksverwaltungsbehörden hatten zuvor heuer bereits zwei Veranstaltungen der NVP verboten. Als sie ihre Kandidatur ankündigte, gab es wiederholte Proteste von vielen Seiten.

Nationale Volkspartei spricht von "Parteiendiktatur"
Für Stephan Ruprechtsberger von der Nationalen Volkspartei deutet die Entscheidung der Landeswahlbehörde einmal mehr auf den Verfall dieser Demokratie hin. Jedem Österreicher müsse jetzt klar werden, dass dieses System mit einer wahren Volksherrschaft nichts gemeinsam habe. Man befinde sich in einer "Parteiendiktatur", nichts sei klarer als das, hieß es in der Stellungnahme. Die Macht habe ausschließlich vom Volke auszugehen, das sei in der Verfassung klar verankert.

Das Volk habe der Nationalen Volkspartei die erforderliche Unterstützung gegeben, um bei der Landtagswahl im September anzutreten, dies hätte auch die Landeswahlbehörde kommentarlos zur Kenntnis nehmen müssen. "Dass dies nicht der Fall war, zeugt letztendlich davon, wie weit sich die etablierten Versagerparteien schon vom eigenen Volk entfernt haben", erklärte Ruprechtsberger.

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