Kürzlich verurteilt
Ursprünglich wollte der OGH am 27. August entscheiden, ob es bei den erstinstanzlichen Urteilen in dem aufsehenerregenden Fall bleibt. Der Staatsanwalt hatte dagegen Berufung angemeldet. Er trat für eine lebenslange Freiheitsstrafe ein.
Berufung eingelegt
Über den mitangeklagten Ehemann der Nichte von Josef B. verhängte das Erstgericht wegen Beitragstäterschaft zwölf Jahre Haft. Er soll Josef B. für die Tatausführung rund 170.000 Euro versprochen und diesen veranlasst haben, den ursprünglich geplanten Tatzeitpunkt um zwei Tage zu verschieben. Gegen diese Entscheidung hatte der angebliche Mittäter Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt, die nun ebenfalls vom OGH zu behandeln sind.
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