Kinderschreck

Verbot von Jugendabwehrsystem gefordert

Oberösterreich
04.08.2009 14:07
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern das Verbot eines Jugendabwehrsystems, das mit akustischen Signalen arbeitet. Das System, das zum Beispiel in Attnang-Puchheim zum Einsatz kommt, sei diskriminierend, widerspreche den Menschenrechten und der UN-Kinderrechtskonvention.

Das kritisierte System ist ein Gerät, das eine Frequenz von 16 bis 18 Kilohertz aussendet, die nur von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre wahrgenommen werden kann. Es soll dazu dienen, Vandalen von bestimmten Orten, wie Bahnhöfen, Unterführungen, Parkplätzen, Tiefgaragen, Spielplätzen, Baustellen, Eingängen von Geschäften, Privatgrundstücken und Schulgeländen außerhalb der Schulzeit, fernzuhalten. Der Wirkungsbereich beträgt über 40 Meter.

Kids aus dem Schlosshof vertrieben
Ein Entschließungsantrag über das Verbot des Systems in Österreich sei zwar in einem Unterausschuss des Nationalrats einstimmig angenommen, jedoch nicht als Gesetz formuliert worden. Trotz dieses Beschlusses würden solche "Jugendabwehrsysteme" noch immer in Österreich verwendet, kritisieren die Kinder- und Jugendanwaltschaften: Etwa in Attnang-Puchheim seien seit deren Anbringung die offensichtlich nicht gern gesehenen Jugendgruppen aus dem Schlosshof verschwunden. Bürgermeister Peter Groiß war für eine Stellungnahme dazu nicht erreichbar.

Recht der Kinder auf spielerische und kulturelle Aktivitäten
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften verlangen ein Verbot des Vertriebs, Kaufs und Verkaufs, sowie des Besitzes und Einsatzes derartiger Anlagen in Österreich. Denn sie würden sich gegen das Gleichbehandlungsgebot der Menschenrechte und die UN-Kinderrechtskonvention richten. Letztere verlange einen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Diskriminierung jeglicher Art, betone das Recht auf Freizeit, spielerische und kulturelle Aktivitäten sowie auf ein Höchstmaß an Gesundheit. Jugendliche würden zunehmend als "Problemfall" abgestempelt. Untersuchungen zur Schallmessung hätten zudem gezeigt, dass die Geräte sowohl gesundheitliche Langzeitschäden bei unsachgemäßer Verwendung verursachen als auch eine besondere Gefährdung für Säuglinge und Kleinkinder bestehe.

Symbolbild

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