Nach ihrer Rückkehr flatterte vielen Maturanten plötzlich eine Rechnung ins Haus, in der sie aufgefordert werden, nachträgliche Flugzuschläge zu bezahlen, obwohl sie die Reise bereits vor Antritt vollständig beglichen hätten, berichtete der Leiter der AK-Konsumenteninformation, Georg Rathwallner. Nach Ansicht seiner Experten sei die nachträgliche Verrechnung dieser Kosten nicht gerechtfertigt. Bereits ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sei jede Preiserhöhung gesetzlich unzulässig.
"Wir haben die Firma aufgefordert, von dieser ungerechtfertigten Forderung Abstand zu nehmen", so Rathwallner. Er empfehle Betroffenen, gegen die Rechnung Einspruch zu erheben. Die AK habe dazu einen Musterbrief aufgesetzt. Sollte das Unternehmen uneinsichtig sein, werde man vor Gericht ziehen, kündigte er an.
Symbolbild
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