Zurück an den Start

Prozess gegen “Baronin” wird neu durchgeführt

Salzburg
24.07.2009 13:49
"Zurück an den Start" hat es am Freitag, dem 7. Verhandlungstag im spektakulären Prozess gegen die "Baronin" am Salzburger Landesgericht geheißen. Auf Antrag der Verteidigung beschloss die Vorsitzende Richterin Lisa Bauer aus formalen Gründen die Neudurchführung des Prozesses. Daraufhin erläuterte der Staatsanwalt erneut die Anklage. Die 55-jährige Beschuldigte, die den im Sommer 2007 in Südafrika auf einer Urlaubsreise verschwundenen Juwelier Friedrich Heisler (67) aus Zell am See (Bild) um 835.458 Euro gebracht haben soll, beteuerte erneut ihre Unschuld. Der Prozess wurde gegen Mittag auf unbestimmte Zeit vertagt.

Das Gericht wollte am Freitag eigentlich zu einem Urteil kommen, doch Verteidiger Peter Lechenauer fuhr schwere Geschütze auf: Die im Paragraf 276 a der Strafprozessordnung vorgeschriebene Frist, wonach die vertagte Hauptverhandlung innerhalb von zwei Monaten fortgesetzt werden muss, sei überschritten worden. "Das Gericht hätte die Möglichkeit gehabt, einen Formaltermin zu setzen, um die Frist zu wahren, hat dies aber verabsäumt."

Vorgehensweise wie bei früheren Verhandlungen
Die Richterin war hingegen aufgrund eines Telefonats mit dem Verteidiger davon ausgegangen, dass er auf eine Neudurchführung verzichten werde. "Das war schon bei früheren Verhandlungen in diesem Prozess der Fall", erläuterte die Mediensprecherin des Landesgerichts, Elisabeth Schmidbauer.

Gericht musste auf deutsche Behörden warten
Die Fristüberschreitung ist deshalb zustande gekommen, weil das Gericht noch formelle Fragen mit den deutschen Behörden abzuklären hatte. Es seien der angeklagten deutschen Staatsbürgerin im Salzburger Prozess Fakten vorgeworfen worden, die im Auslieferungsverfahren nach Österreich "nicht behandelt wurden", wetterte der Verteidiger. Das Gericht musste warten, bis das Oberlandesgericht in Bramberg (Deutschland) die Ausdehnung der strafrechtlichen Verfolgung als zulässig erklärte.

Laut Anwalt feht ein Richter
Seinen Antrag auf Neudurchführung des Prozesses untermauerte Lechenauer auch noch mit einem zweiten Argument: Er konstatierte eine "nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Schöffensenats", da aufgrund des in Kraft getretenen Budgetbegleitgesetzes ein Richter fehle. (Bisher bestand der Senat aus zwei Richtern und zwei Laienrichtern, Anm.). "Durch diese Änderung ist auch eine Änderung des Gerichtshofes gegeben."

Angeklagte muss weiter in U-Haft bleiben
Dem Antrag auf Befangenheit des Gerichtes und auf Enthaftung der ehemaligen Stasi-Mitarbeiterin wurde nicht stattgegeben. Auch wenn für die von den deutschen Behörden beantragte Auslieferung der Angeklagten wegen eines in Deutschland laufenden Untreue-Verfahrens eine rechtskräftige Bewilligung für die Übergabe vorliege, sei noch nicht gesagt, ob die deutschen Behörden auch tatsächliche eine Haft verhängen, erläuterte Senatsvorsitzende Bauer. Das Gericht gehe nach wie vor von einer Tatbegehungs- und Fluchtgefahr aus.

Anwalt kündigt Haftbeschwerde an
Lechenauer kündigte daraufhin eine Haftbeschwerde an. Seine Mandantin sei unbescholten und sitze "über ein Jahr in U-Haft". Diese lange Dauer sei gesetzes- und menschenrechtswidrig. "Mit diesem Verfahren wird sich noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befassen." Doch die Richterin und Staatsanwalt Oliver Schoßwohl meinten unisono, dass bei einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren die U-Haft nicht als unverhältnismäßig anzunehmen sei.

Zeugen werden neu einvernommen
Nun wird das gesamte Beweisverfahren samt Zeugeneinvernahmen erneut durchgeführt. Neue Ermittlungsergebnisse gebe es nicht, so die Richterin. Einigkeit herrschte darüber, dass die Gutachten der Sachverständigen bei der Neudurchführung verlesen werden.

"Baronin" meldete sich energisch zu Wort
Nachdem der Staatsanwalt die Anklage erneut vorgetragen hatte und der Verteidiger eine "Voreingenommenheit gegen die Angeklagte" geortet hatte, führte die "Baronin" eine energische Wortattacke gegen den Staatsanwalt: In den Medien stehe, dass sie zusammen mit Heisler nach Südafrika gereist sei. "Er ist alleine eingereist, nicht mit mir, und sein Rückflugticket war im November." In seine Villa habe sie gar nicht einbrechen können, "ich war polizeilich gemeldet und hatte den Schlüssel. Außerdem wusste er, dass ich verheiratet war. Ich habe mich auch nie selbst Baronin genannt. Versuchen sie es fair zu machen, ich habe nichts wissentlich falsch gesagt." In dem seit 13. Februar laufenden Prozess hatte sie weitgehend geschwiegen.

Laut Anklage 170.000 Euro abgehoben
Laut Anklage hat die "Freifrau" mittels herausgelockter Unterschriften rund 170.000 Euro von den Konten des Juweliers behoben. Zudem soll sie aus seiner Villa Schmuck, Bilder und Gegenstände im Wert von rund 560.000 Euro geholt haben. In Deutschland ist gegen die Witwe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mords anhängig: Der Juwelier war von einer gemeinsamen Reise mit der "Baronin" im August 2007 nach Südafrika nicht mehr zurückgekehrt und gilt als vermisst. Die "Baronin" war hingegen drei Tage nach Ankunft in Johannesburg alleine heimgereist.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele