Die Maßnahmen erfolgten am Startwochenende in weniger als zehn ausgewählten Kinos. Dort wurden nach Informationen der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) in der Vergangenheit wiederholt illegale Mitschnitte gemacht. Warner Bros., die GVU, der Hauptverband Deutscher Filmtheater und der Verband der Filmverleiher hätten sich gemeinsam auf erhöhte Sicherheitsmaßnahmen geeinigt.
Die benutzten Nachtsichtgeräte könnten keinerlei Bilder speichern und wurden nur genutzt, um Aufnahmegeräte erkennen zu können, mit denen potenziell illegale Aufnahmen gemacht werden können. Es sei deutlich auf die Maßnahmen hingewiesen worden.
Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hält die Aktion für rechtlich fragwürdig. Das Landesverwaltungsamt ermittle nun, ob Warner mit der Überwachung gegen Gesetze verstoßen hat.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.