Man kann dies durchaus einen Skandal nennen: Seit Jahren wurde das Recht des Beschuldigten auf Anhörung von einem anderen Gericht mit Füßen getreten. Es gab eine Anklage, doch Herr K. wusste nicht einmal, was gegen ihn vorliegen sollte. Dann wurde der gesamte Akt nach St. Pölten abgetreten und hier, vor Richter Helmut Weichhart, hatte Reinhard K. erstmals die Möglichkeit zu reden.
Schwere Vorwürfe erhoben
Er soll gegen das Artenschutzabkommen verstoßen haben, indem er die geschützten Greifvögel – Schmutzgeier, Andenkondore, Kaiseradler, Schreiadler, Steinadler, Rotmilane – "ausgebeutet" hat. Weil er Eintritt verlangt! Und Tierquäler soll er sein, weil einem Schreiadler der Greif amputiert werden musste – und er den Vogel nicht einschläfern ließ!
Vermeintlicher Gutachter gilt als befangen
Das ist die Meinung des Gutachters. Der vor diesem Gericht als befangen gilt – zum einen hat er selbst eine Greifvogel-Station, zum anderen ist er gar nicht in der Sachverständigenliste eingetragen! Im Gegensatz dazu verfügt Herr K. über eine seit vielen Jahren gültige Bewilligung der BH Tulln, samt allen Auflagen und Vorschriften bezüglich Artenschutzabkommen und "Zur-Schau-Stellung"!
Seit er "ein kleiner Bub" ist, gehört die Liebe des 58-Jährigen den edlen Flugtieren. International beachtete Zuchterfolge hängt er nicht an die große Glocke. Experte ist er zweifelsfrei, "Doktor" aber keiner.
Der Richter fällt einen glatten Freispruch, der "Vogelvater" ist erleichtert.
von Gabriela Gödel, Kronen Zeitung
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