Staßensperren sind fix
Die Entscheidung sei nach ausführlicher Abwägung und unter Beachtung des Beamtendienstrechtsgesetzes erfolgt, stellte der stellvertretende Landespolizeikommandant Franz Gegenleitner fest. Als Behörde wolle man sich nichts vorwerfen lassen, insbesonders solle nicht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unbefangenheit von Beamten erschüttert werden. Die Suspendierung sei nur vorläufig, in einem Disziplinarverfahren würden die Verdachtsmomente geprüft.
Symbolbild
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.