Der Baumeister hatte - die "Krone" berichtete - 10.000 Euro Finderlohn eingefordert. Und war damit auf taube Ohren gestoßen, weil er den Ring nicht sofort abgegeben hatte, sondern erst über eine Woche später. Seine Begründung: Er habe ihn für einen billigen Schlüsselanhänger gehalten und den wahren Wert erst aus Medienberichten erfahren.
Rufschädigung
In einem Zeitungsinterview soll dann Jaggers Anwalt Gabriel Lansky behauptet haben, es sei Unfug, dass der Wert nicht erkannt wurde. "Das ist Rufschädigung", fühlte sich der Unternehmer gekränkt und klagte.
Lanskys Verteidiger Gerald Ganzger bestritt schon beim Prozess-Auftakt: "Das Wort Unfug ist nicht gefallen." Jetzt will Zivilrichter Walter Dalus sowohl Lansky als auch den Journalisten einvernehmen.
von Manfred Heininger, Kronen Zeitung
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