Mordfall Deubler

Freispruch für Kronzeugen aus Heidegger-Prozess

Salzburg
14.07.2009 13:06
Im Prozess wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung gegen zwei Hauptbelastungszeugen im Mordfall Claudia Deubler ist am Dienstagvormittag ein Urteil ergangen: Die beiden Angeklagten wurden von Einzelrichterin Birgit Dunzendorfer freigesprochen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Anwälte von Peter Heidegger und Helmut Deubler kündigten eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Oberlandesgericht Linz an.

Die beiden Beschuldigten - ein nunmehr 61-jähriger, aus Bangladesch stammender Österreicher und ein 58-jähriger Pakistani - hatten mit ihren Aussagen zu der grausamen Bluttat an der Salzburger Taxilenkerin in der Nacht auf 6. Juli 1993 den damals verdächtigten Oberösterreicher Peter Heidegger schwer belastet.

Angeklagte blieben bei ihrer Aussage
Auch als Angeklagte behaupteten sie noch, sie hätten den im Jahr 2003 freigesprochenen Gmundner - er saß acht Jahre lang schuldlos im Gefängnis - als Autostopper in der nähe des Tatortes in Wals-Siezenheim zum Salzburger Hauptbahnhof mitgenommen.

"Irrtum" brachte Heidegger hinter Gitter
In ihrer Urteilsbegründung schloss die Richterin nicht aus, dass die Angeklagten tatsächlich einen Soldaten mit dem Namen "Peter" in der Tatnacht mitnahmen, auch wenn als erwiesen gelte, dass es nicht Heidegger war. Die beiden seien einem Irrtum erlegen, hätten aber nicht vorsätzlich falsch ausgesagt, so die Richterin.

Der aktuelle Prozess im Detail
Im Mittelpunkt des Prozesses stand abermals das Wehrdienstbuch, das sich der damalige Geschäftsführer einer Pizzeria und nunmehrige Erstangeklagte angeblich von einem autostoppenden Soldaten in der Tatnacht zeigen ließ. Darin habe er den Namen "Peter" und "das Abrüstedatum 30.09.1993" gelesen. In dem Wehrdienstbuch von Heidegger war aber nur das Datum der Allgemeinen Grundausbildung vermerkt, das auf "300493 AGA" lautete.

Kann nicht Peter Heidegger gewesen sein
"Für das Gericht ist ausgeschlossen, dass es sich um das Wehrdienstbuch von Peter Heidegger gehandelt hat. Er war damals zu Hause in Gmunden", stellte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest. Auch wenn sich die beiden Angeklagten in Widersprüche verwickelt hätten, sei im Fall der falschen Beweisaussage nur der objektive Tatbestand erfüllt, nicht der subjektive. "Bei einer Gegenüberstellung waren sie tatsächlich überzeugt, dass diese Person Heidegger war", so Dunzendorfer.

Bundesheer-Angehörige schwer zu unterscheiden
Die Richterin gab zu bedenken, dass Angehörige des Bundesheers in Uniform und mit Kurzhaarschnitt schwerer voneinander zu unterscheiden seien als Personen in Zivilkleidung. Zudem handle es sich bei der Mitnahme von Autostoppern um einen alltäglichen Vorgang, der erst im Nachhinein durch den Mord relevant geworden sei. "Es ist nicht davon auszugehen, dass ihre Sinne derart geschärft waren. Auch war die Sicht eingeschränkt, es gab nur wenige Lichtquellen auf dem Parkplatz vor der Pizzeria."

Als Held im Mittelpunkt
Im Fall einer Verleumdung konnte die Richterin nicht einmal einen objektiven Tatbestand erkennen. Sehr wohl aber die Erste Staatsanwältin Herta Stix, die ihnen Vorsätzlichkeit anlastete: Der Erstangeklagte sei aufgrund seines Hinweises nach der Tat im Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestanden und geehrt worden. "Er war damals der Held, und dann plötzlich der Böse." Um die Falschaussage auszuschmücken, habe er womöglich Details hinzugefügt, die sich dann als Widersprüche und unwahr herausstellten. "Unmittelbar nach dem Mord hat die Taxi-Innung schon eine Belohnung von 13.000 Schilling für Hinweise ausgesetzt", ergänzte Rechtsanwalt Franz Mahr, der zusammen mit Anwalt Franz Gerald Hitzenbichler die Privatbeteiligten Peter Heidegger und Helmut Deubler, den Vater des 28-jährigen Mordopfers, vertrat und von den Angeklagten jeweils 100 Euro Teilschmerzensgeld und Schadensersatz forderte.

Irrtum kann nicht bestraft werden
Die beiden Juristen hatten wie schon im Wiederaufnahmeverfahren gegen Heidegger im Jahre 2003 und im Prozess gegen Tomi S. (32), der 2007 wegen Mordes an Deubler zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war, zahlreiche "Ungereimtheiten" aufgezählt. Von widersprüchlichen Angaben der damaligen Zeugen über die Haarfarbe des Oberösterreichers, eine falsche Fahrtroute in der Mordnacht und eine Visitenkarte, auf die der Erstangeklagte die Daten aus dem Wehrdienstbuch angeblich notierte, diese dann verloren hatte und nun nach Jahren plötzlich wieder aufgetaucht ist. Der Verteidiger des Erstangeklagten, Robert Oberdanner, meinte, dass nicht alle Rätsel in diesem Fall gelöst seien, sein Mandant aber an schlechtem Gedächtnis leide und ein Irrtum nicht bestraft werden könne. "Ein Motiv für eine falsche Beweisaussage und Verleumdung gab es nicht."

Schwere Ermittlungspannen
Nach dem Freispruch Heideggers - er wurde 1994 zu 20 Jahren Haft verurteilt - stellte der damalige Richter Peter Reifenberger fest, dass die Erhebungen der Gendarmen einseitig gegen ihn geführt worden seien, alles was zur Entlastung Heideggers hätte dienen können, "wurde einfach negiert". Hitzenbichler und Mahr, die für Heidegger eine Haftentschädigung in der Höhe von 950.000 Euro erkämpften, hatten in dem Strafverfahren gegen ihren Mandanten und gegen Tomi S. der Polizei schwere Ermittlungspannen vorgeworfen. Ein an die Staatsanwaltschaft Linz ausgelagertes Verfahren gegen vier Ex-Ermittler wegen falscher Beweisaussage wurde mittlerweile geeingestellt. Helmut Deubler stellte einen Fortführungsantrag, über den noch nicht entschieden wurde.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele