Ohne "einnahmenseitige Dinge" werde es in Zukunft nicht gehen, stellte der Präsident der Ärztekammer, Peter Niedermoser, fest. Der Obmann der Gebietskrankenkasse, Felix Hinterwirth, rechnete vor, wenn nur der bisherige Status der medizinischen Versorgung beibehalten werde, seien pro Jahr drei bis vier Prozent mehr Mittel notwendig. Er verlangte eine "Verbreiterung der Beitragsgrundlage".
Sinkende Lohnquote bringt sinkende Kassen-Einnahmen
Der Präsident der Arbeiterkammer, Johann Kalliauer, argumentierte, die Einnahmen der Kassen seien von den Löhnen und Gehältern abhängig. Durch die allgemein sinkende Lohnquote - von 71 Prozent im Jahre 1998 auf 66 Prozent im Vorjahr - und die steigende Arbeitslosigkeit wegen der aktuellen Wirtschaftskrise gingen die Einnahmen stark zurück. Er will beispielsweise Gewinnanteile, Kapital- und Zinserträge zur Finanzierung des Gesundheitssystems heranziehen. Außerdem müssten die Kassen vom Bund einen Ersatz für sozialpolitische Leistungen wie Krankenversicherung für Arbeitslose, Wochengeld und Deckelung der Rezeptgebühr erhalten.
Neue Finanzierungsströme gefordert
Niedermoser schlug zudem eine Änderung der Finanzierungsströme vor: Der gesamte ambulante Bereich - niedergelassene Fachärzte und, neu, auch die Spitalsambulanzen - sollten von den Krankenversicherungen finanziert werden. Damit könnten ambulante Leistungen flexibler angeboten und geplant werden, was Kosteneinsparungen bringen könnte. Die reine Krankenhausfinanzierung sollte weiterhin im Fonds bleiben. Bei diesem müssten die Kassen zwar mit Decklung mitzahlen, könnten aber nicht mitreden, wie Hinterwirth beklagte.
"Schwamm drüber"
Zur Verfassungsklage gegen das Sanierungspaket, bei der es um die Aufteilung der Gelder aus dem Katastrophenfonds gehe, lautete der Tenor der drei: "Schwamm drüber" über die Vergangenheit. Die Kassen gehörten entschuldet, und für die Zukunft müsse es genaue Richtlinien mit einem gerechten und fairen Ausgleich geben, damit dies nicht wieder notwendig werde.
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