Rohrbomben-Bastler

Gemeinnützige Arbeit für 18-jährigen Lungauer

Salzburg
08.07.2009 17:28
Im Prozess gegen einen 18-jährigen Lungauer, der zusammen mit zwei Freunden am 19. Dezember 2008 in einem Keller in Tamsweg eine Rohrbombe gebastelt hat, ist am Mittwochnachmittag am Landesgericht Salzburg eine diversionelle Einigung erzielt worden. Der Maurer wurde zu einer gemeinnützigen Leistung von 70 Stunden verpflichtet. Als die Burschen das Schwarzpulver von 200 Schweizerkrachern in ein Metallrohr stopften, kam es zu einer Explosion. Ein Beteiligter wurde dabei schwer verletzt.

"Kracher bauen Sie in Zukunft keine mehr", wurde der Angeklagte von Einzelrichter Peter Hattinger am Ende des Prozesses ermahnt. Zuvor hatte ihm der mittlerweile ausgelernte Maurer erklärt, dass ihnen nicht klar gewesen sei, "wie leicht so etwas explodieren kann". Sie wollten es anderen nachmachen und einmal selbst eine Rohrbombe basteln. "Um auszuprobieren, wie der Sprengkörper reagiert."

Damit sich das Schwarzpulver verdichtete, schlugen die Burschen das Metallrohr gegen einen Schraubstock. Die Bombe explodierte, der Mauerer wurde am Fuß getroffen und musste genäht werden. Zudem winkte ihm ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Gefährdung durch Sprengmittel und Körperverletzung. Wenn er nun den Sozialdienst abgeleistet hat, gilt er als nicht vorbestraft.

Lehrling verlor bei Explosion drei Finger
Für den zweiten im Bunde, einen Zimmererlehrling, waren die Folgen noch fataler: Drei Finger und der Ballen der rechten Hand wurden zerfetzt. Ärzte haben die fehlenden Glieder durch zwei Zehen seines Fußes ersetzt.

Dem Teenager wurde bereits am Bezirksgericht Tamsweg der Prozess gemacht. "Dort wurde die Einstellung des Verfahrens auf Probezeit vorgeschlagen", erklärte Staatsanwältin Manuela Meinhart. Der drittbeteiligte 17-Jährige kam mit einer Rechtsbelehrung davon. Er blieb bei dem Unfall unverletzt.

Mit Motorschlitten im Pinzgau Skifahrer angefahren
Seinen Skiurlaub am 23. Februar in Saalbach (Pinzgau) wird ein 41-jähriger Irländer wohl immer in schmerzlicher Erinnerung behalten: Der Skifahrer wurde an diesem Rosenmontag bei der abendlichen Talfahrt von einer Apres-Skihütte von einem Motorschlitten erfasst und schwer verletzt. Der Lenker, ein 39-jähriger Elektriker, musste sich heute, Mittwoch, am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er beteuerte, von dem Unfall nicht bemerkt zu haben. Der Prozess wurde vertagt.

Gestützt auf eine Krücke betrat das Unfallopfer den Gerichtssaal. Er sei an seiner rechten Körperseite, vom Gesicht bis zum Fuß, schwer verletzt worden und habe einige Operationen hinter sich, schilderte er Einzelrichterin Ilona Mozes. Sein Anwalt forderte 1.000 Euro Teilschmerzensgeld, das der Angeklagte auch zahlen will.

"Habe Unfall nicht mitbekommen"
Dass er zum Zeitpunkt des Unfalls 1,78 Promille Alkohol im Blut hatte und danach Fahrerflucht beging, wie Staatsanwalt Marcus Neher ihm vorwarf, stritt der Pinzgauer jedoch ab. "Ich habe einen Gast ins Tal gebracht und den Unfall nicht mitbekommen. Vielleicht deshalb, weil ich über eine Geländekuppe gefahren bin und der Scheinwerfer geradeaus ging. Der Mann könnte sich außerhalb des Lichtkegels befunden haben." Den Alkohol - ein paar Achterl Rot und einige doppelte Vogelbeer-Schnaps - nahm er erst im Tal zu sich, beteuerte er.

Einzelrichterin Ilona Mozes hielt ihm vor, dass er sich nach der Kollision laut einem Zeuge umgedreht und dann wieder Gas gegeben habe. "Nein, umgedreht hab ich mich nicht. Ich habe den Mann auch nicht überfahren, sondern wenn, dann angefahren", entgegnete der Angeklagte. Das Opfer konnte dazu keine Angaben machen. Um herauszufinden, ob der Elektriker die Wahrheit sagt, wurde der Prozess zur Einvernahme von weiteren Zeugen vertagt.

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