Einlagensicherung
Untersuchungen hätten gezeigt, dass es sich bei dem Schädel um die sterblichen Überreste eines vier bis sechs Jahre alten Kindes handelt, das vor rund sieben Jahrhunderten gelebt habe, aber nicht von den Aborigines, den australischen Ureinwohnern, abstamme.
Der mutmaßliche Besitzer des Schädels muss der Polizei einen Eigentumsnachweis mitbringen, um den makabren Fund mit nach Hause nehmen zu können.
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