Kaprun-Prozess

Einspruch gegen Ablehnung der Privatbeteiligten

Salzburg
18.06.2009 10:57
Vor kurzem hat die Staatsanwaltschaft (STA) Linz den Privatbeteiligten-Anschluss bei der Strafanzeige gegen die Gutachter des Kaprun-Prozesses abgelehnt. Der Wiener Anwalt Gerhard Podovsovnik hat nun im Namen von 66 Überlebenden und Opfer-Angehörigen Einspruch gegen diese Ablehnung erhoben.

Der zuständige Staatsanwalt habe ihm beim Erhalt des Einspruchs mündlich zugesagt, dass es einen Privatbeteiligten-Anschluss und somit ein Recht auf Akteneinsicht gegeben werde, sagte Podovovnik.

Antrag auch beim Gerichtshof für Menschenrechte
Da der Wiener Rechtsanwalt befürchtet, dass bei der Strafanzeige gegen die Gutachter des Kaprun-Prozesses Rechtsmissbrauch durch Rechtsbeugung vorgenommen werde, habe er diese Vorgangsweise auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingebracht. Er erweiterte somit den bisherigen Antrag auf Wiederaufnahme des ursprünglichen Gerichtshof-Verfahrens um den Punkt der Menschenrechtsverletzung (Anrecht auf ein faires Verfahren). In dieser so genannten "informativen Einbringung" hielt Podovsovnik fest, dass die österreichische Justiz offensichtlich davon ausgehe, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zahnlose Instrumente seien.

"Hierbei täuscht sich aber die Republik, da sehr wohl auch Schadenersatzansprüche auf europäischem Niveau zugesprochen werden können, welche dann auch in Österreich umgesetzt werden müssen." Er bezweifle jedenfalls, dass sich der EGMR eine derartige Minderschätzung seiner Rechtsprechung gefallen lassen werde, meinte Podovsovnik.

"Heilige Kuh Schitourismus"
So habe der EGMR bereits einmal einen Schadenersatz in Höhe von 13 Millionen Euro in einem Einzelfall zugesprochen. Wegen der massiven offensichtlichen Rechtsverletzungen der Republik Österreich in einem derart gravierenden Fall von Falscherstellung von strafrechtlichen Gerichtsgutachten und Versuch der Bezahlung eines Minimalbetrages über eine Vermittlungskommission, "nur um die heilige Kuh Schitourismus zu schützen" hofft der Anwalt nun auf eine ähnliche Vorgehensweise des EGMR in der Causa Kaprun.

Mickrige Auszahlungen an Überlebende und Hinterbliebene
Die tatsächlich ausbezahlten Beträge an die Opferangehörigen und Überlebenden wären im Vergleich zu europäischen Großschadensfällen mickrig gering (zwischen 20.000 bis 45.000 Euro) gewesen, wobei auf europäischer Ebene bei vergleichbaren Fällen bis zu zwei Millionen Euro bezahlt würden, so Podovsovnik.

EGMR lässt sich Geringschätzung nicht gefallen
Podovsovnik geht davon aus, dass sich der EGMR diese Geringschätzung der Umsetzung seiner Urteile nicht gefallen lassen werde und hier vermutlich auch erstmals die Möglichkeit eines sogenannten "punitiven Strafschadenersatzes" aussprechen könnte, der sogar in empfindlicher Höhe zugesprochen werden könnte.

Auch dies wurde vom Wiener Anwalt beim EGMR im Rahmen der Wiederaufnahme des ursprünglichen Verfahrens, das derzeit beim EGMR anhängig ist, angeregt und beantragt.
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