"Nationalsozialist war ich nie, das kann ich gar nicht gewesen sein", sagte ein 25-jähriger Beschuldigter, der bereits 2005 wegen Wiederbetätigung verurteilt worden war und dem Kameraden laut Staatsanwaltschaft ein profundes Wissen über das "Dritte Reich" bescheinigen. Von seinem damaligen Gedankengut habe er sich komplett gelöst, er sprach von "Blödsinn". Auch seine Tätowierungen, u.a. ein SS-Soldat und "White Power", bereue er heute. "Das heißt aber nicht, dass ich links bin", so der Angeklagte, der sich selbst "mitte-rechts" einstuft.
Angeklagter soll sich mit Nazi-Symbolen umgeben haben
Dass er weitere Personen gezwungen haben soll, ihn auf der Straße mit dem "Hitlergruß" zu grüßen, bestritt er. Beim gemeinsamen Trainieren in seiner Wohnung seien Leibchen mit dem Aufdruck "Kampfverband Oberdonau" (Oberösterreich wurde in der NS-Zeit in Oberdonau umbenannt, Anm.) getragen worden, so die Anklage. Er habe nie vorgehabt, eine Truppe zu gründen, sagte der Beschuldigte. Möglicherweise wäre die Aufschrift "Oberösterreich" gescheiter gewesen. SMS mit der Zahl "88", einem in Neonazi-Kreisen verbreiteten Code für "Heil Hitler", habe er lediglich weitergeschickt. Als die Sprache auf Handyfotos kam, die ihn mit dem Reichsadler in der Hand zeigen, meinte er: "Ich war schon komplett beinand'."
Angeklagte: "Alles nur Spaß"
"Wir hatten eine Gaudi und was getrunken gehabt", so ein 20-jähriger Angeklagter zu den Aufnahmen, auf denen er mit einer Hakenkreuzfahne zu sehen ist. Er habe sich nichts dabei gedacht. Von einem verpflichtenden "Hitlergruß" wollte auch der jüngere Beschuldigte nichts wissen. Er habe außerdem nicht immer die rechte, sondern auch die linke Hand gehoben. Ein 26-jähriger Angeklagter distanzierte sich ebenfalls von den Vorwürfen, genauso wie ein 27-jähriger Beschuldigter, der als einziger nicht zum "Kampfverband" gehört haben soll.
Verteidigung spricht von "harmlosen Teenagern"
Einer der Verteidiger machte darauf aufmerksam, dass nationalsozialistische Wiederbetätigung strafbar sei und nicht rechte oder rechtsextreme Gesinnung. Er erinnerte die Geschworenen ans Parlament, wo Beschimpfungen und Attacken auf der Tagesordnung stünden. Der Anwalt berichtete davon, dass Verfahren gegen Belastungszeugen wegen entsprechender Aussagen eingestellt worden seien. Ihrem Mandanten liege nationalsozialistische Propaganda fern, so die Verteidigerin des 20-Jährigen. "Das waren Teenager, die haben zu viel getrunken." Nach Zeugeneinvernahmen sollte die Verhandlung am Mittwoch fortgesetzt werden. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft, bei besonderer Gefährlichkeit bis zu 20 Jahre.
Symbolbild
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