"Ich bin als 20-Jähriger ein paar Mal durchg’fallen, weil ich nichts g’lernt g’habt hab’ und nicht die Nerven g’habt hab’", erzählt der fleißige Familienvater und strikte Antialkoholiker, warum er seit 32 Jahren ohne Lizenz am Steuer saß: "Ich bin schon ein paar Mal aufg’halten worden, aber die Polizisten haben mich jedes Mal weiterfahren lassen."
Führerschein vom verstorbenen Vater
Als vor drei Jahren sein Vater gestorben war, hat er dessen verwaschenen Führerschein mit dessen verblichenem Foto übernommen. Und das falsche Dokument auch vorgewiesen, als er Montag um 3.40 Uhr früh auf der B 141 auf dem Weg zur Arbeit mit seinem ordentlich zugelassenen Pkw gestoppt wurde: Eine Polizei-Schwerpunktkontrolle gegen Einbrecherbanden entlarvte den Schwarzfahrer als Urkundenfälscher, der sich auf eine Verwechslung der Dokumente auszureden versuchte: "Ich hab’ nur den falschen Schein eingesteckt - meiner liegt daheim."
Bis zu 2.180 Euro Strafe möglich
"Urkundenfälschung ist ein Strafrechtsdelikt", gibt der Rieder BH-Jurist Dr. Gerhard Obermair zu bedenken, dass nun die notwendige Zuverlässigkeit des Führerscheinkandidaten zu prüfen sei: Schwerere Verbrechen würden auch mit lebenslangen Fahrverboten geahndet. Der Strafrahmen für Schwarzfahren ohne Führerschein reiche von 363 bis 2.180 Euro. So viel könnte auch zusammenkommen, wenn man drei Jahrzehnte lang mit Lizenz die Straßen rücksichtslos oder betrunken unsicher macht. "Aber ich bin ja nie aufgefallen", sagt der Langzeitsünder.
von Richard Schmitt, Kronen Zeitung
Symbolbild
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