Drei Jahre Haft

Falscher Schularzt belästigte Kinder

Wien
29.05.2009 15:12
Ein falscher Schularzt ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem wurde der 46-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, nachdem ihn der Gerichtspsychiater Kurt Meszaros als gefährlichen Pädophilen eingestuft hatte, von dem ohne entsprechende Therapie weitere Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten sind.

Der Angeklagte wies bereits eine einschlägige Vorstrafe auf. Er hatte kleine Buben und Mädchen vor Volksschulen abgepasst, sie nach Hause verfolgt und im Treppenhaus bedrängt. Kurz vor Weihnachten 2007 wurde er vorzeitig bedingt entlassen, wobei ihm die Weisung erteilt wurde, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen.

Versuchung, "dass ich die Kinder sexuell belästige"
Diesem Auftrag kam der Mann nach seiner Enthaftung auch nach. Einmal wöchentlich marschierte er zum Therapeuten, der Erfolg blieb allerdings aus: Als er in einem Call-Center zu arbeiten begann, besorgte er sich Telefonbücher aus mehreren Bundesländern und suchte sich wahllos Nummern heraus. Sobald am anderen Ende der Leitung ein Kind zu hören war, "bin ich wieder in Versuchung gekommen, dass ich die Kinder sexuell belästige", erklärte der Angeklagte dem Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm).

Mann gab sich als Schularzt aus
Der Mann gab sich als Schularzt aus und verlangte, die Buben und Mädchen müssten sich ausziehen, nachdem er sich vergewissert hatte, dass die Eltern nicht daheim waren. Dann gab er vor, eine "Untersuchung" durchführen zu müssen. Er versuchte die Opfer dazu zu überreden, Handlungen an sich vorzunehmen. Kamen die Kinder der Aufforderung nicht nach, drohte er ihnen, er werde "vorbeikommen".

"Ich wusste, dass mein Verhalten nicht richtig war"
Ein Mädchen weigert sich seither - in ihrem Fall liegt der Vorfall eineinhalb Jahre zurück - das Telefon abzuheben, wenn es läutet. Auch will die Kleine nicht mehr allein zu Hause bleiben.

"Ich wusste, dass mein Verhalten nicht richtig war, konnte es aber nicht steuern", gab der 46-Jährige zu Protokoll. Mit der neuerlichen Verurteilung war er nicht einverstanden: Er meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Symbolbild

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