Demnach ist es Stadler ab sofort untersagt, den Begriff "Volksanwalt" zu verwenden, insbesondere mit der Wortfolge "Post an den Volksanwalt" beziehungsweise "Post vom Volksanwalt".
Stadler nur Ex-Volksanwalt
Stadler, der von 2001 bis 2006 Volksanwalt war, hatte in Plakaten und Inseraten sich selbst als "Volksanwalt" bezeichnet und die Bürger aufgefordert sich mit Problemen an ihn zu wenden. Die Volksanwaltschaft sieht darin einen Missbrauch und eine Irreführung der Bürger und hat deshalb über die Finanzprokuratur geklagt.
Alte Plakate dürfen bleiben
Wie Brinek erläuterte, bedeute diese einstweilige Verfügung, dass Stadler zwar keine neuen Inserate mit dem Begriff "Volksanwalt" schalten und auch keine neuen Plakate affichieren dürfe, bereits hängende Plakate müsse er aber nicht abnehmen lassen.
Geldstrafen drohen
Für den Fall, dass sich Stadler nicht daran halten sollte, würde sich die Finanzprokuratur mit der Vollstreckung beschäftigen. Möglich wären in diesem Fall auch Geldstrafen, meinte Brinek. Ihr Kollege Peter Kostelka betonte, dass es der Volksanwaltschaft nicht um einen Eingriff in den Wahlkampf gehe, sondern man wolle eine parteipolitische Vereinnahmung der Volksanwaltschaft verhindern.
Stadler sieht sich als Sieger
Ewald Stadler, sieht indes in der Einstweiligen Verfügung des Gerichts einen "Etappensieg" für sich. Der bereits verwendete Zusatz "in Brüssel" würde nämlich eine Zuordnungsverwirrung, wie sie vom Gericht gefordert würde, ausschließen: "Somit ist das für uns geschützt. Jetzt hab ich es amtlich und brauche nicht einmal meine Plakate abbauen", zeigte er sich erfreut.
Stadler: Der Beschluss "gefällt mir"
"Das ist wie vorausgesagt eine Blamage der Sonderklasse für die Volksanwaltschaft", welche damit unfreiwillige Wahlkampfunterstützung geleistet habe, so der BZÖ-Spitzenkandidat. Zugestellt wurde ihm oder dem BZÖ die Einstweilige Verfügung noch nicht, aber auch das "juckt" ihn nicht: "Das ist ein so ein schöner Beschluss. Das gefällt mir", meinte Stadler.
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