"Ich will nicht bestreiten, dass sie den Häftling geliebt hat", erklärte die Staatsanwältin. "Es klingt harmlos, aber Handys sind im Gefängnis etwas Gefährliches und aus gutem Grund verboten. Da kommen oft dramatische Dinge dabei raus. Drohungen, Drogengeschäfte und andere illegale Aktivitäten." Auch wenn die Beschuldigte nicht klar gesehen habe, sei das keine Bagatelle.
Tränen im Verhandlungssaal
"Es tut mir so leid", sagt die Angeklagte, die als Krankenschwester für die Ausgabe der Drogenersatzmittel zuständig war, unter Tränen vor Gericht. Sie sei mit der Sache eh am meisten eingefahren. "Wie ist ihr Verhältnis zu dem Häftling (er sitzt wegen Raubes, Anm.)", wollte der Richter wissen. "Wir haben keines mehr!"
Das Urteil: drei Monate bedingt, nicht rechtskräftig.
von Eva Molitschnig, "Steirerkrone"
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