Die beiden Jugendlichen erhielten allerdings "Weisungen": Sie dürfen keinen Kontakt mit den übrigen drei Verdächtigen aufnehmen, sie dürfen den mutmaßlichen Tatort nicht betreten und bei einem wurde eine vorläufige Bewährungshilfe angeordnet. Mit diesen Auflagen sei die U-Haft ausreichend ersetzt.
Die Staatsanwaltschaft habe die Entscheidung des Gerichtes zur Kenntnis genommen und kein Rechtsmittel eingelegt, teilte sie mit. Die Aufhebung der U-Haft ist somit rechtskräftig.
Bei der Gedenkfeier zur Befreiung des früheren Nebenlagers des KZ Mauthausen am 9. Mai sollen drei Jugendliche mit Softguns auf Besucher geschossen und gemeinsam mit zwei Freunden Naziparolen gerufen haben. Am 13. Mai war über die zwei 16-Jährigen Untersuchungshaft verhängt worden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.