"Es ist ihr leicht gemacht worden", stellte der Schöffensenat (Vorsitz: Irene Mann) fest, der die Frau auch zur Schadensgutmachung verdonnerte. Ein Mitwisser, der den Mund hielt und dafür mit einem Schaden von rund 1,5 Millionen Euro "hängenblieb", fasste zweieinhalb Jahre unbedingt aus. Gegen beide Urteile meldete Staatsanwältin Claudia Zöllner Strafberufung an.
Mitangeklagte im Zweifel freigesprochen
Demgegenüber wurden drei weitere Mitangeklagte, darunter der Vorgesetzte der adretten Frau und ein Prokurist, im Zweifel freigesprochen. Die 35-Jährige hatte sie belastet, ebenfalls von den Malversationen gewusst und diese geduldet zu haben, was sich allerdings nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachweisen ließ.
Verbilligte Waren bestellt und via Internet verkauft
Der Buchhalterin war zugutegekommen, dass das alte Buchhaltungssystem weiterverwendet wurde, nachdem ihre Firma mit einem Computer-Riesen fusionierte. So fiel niemandem auf, wenn sie vorgeblich für den Firmengebrauch verbilligte Waren bestellte, die sie dann zu Schnäppchenpreisen im Internet feilbot.
Symbolbild
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