Herr M. aus Wien wollte sich mit seinen Ersparnissen den Lebensabend in der Pension versüßen und ging zur Meinl Bank AG. Im Vertrauen darauf, dass das Geld möglichst sicher veranlagt werden sollte - doch der Bankmitarbeiter investierte in Meinl-Papiere wie MEL (nunmehr Atrium).
Als Herr M. den Kursabsturz bemerkte, war es schon zu spät, und ein Großteil seiner Ersparnisse weg. "Mein Mandant hat der Meinl Bank AG sein hart erspartes Geld anvertraut, damit diese es durch breitgestreute Investitionen vermehrt. Das Gegenteil war der Fall! Die Meinl Bank kaufte auf seine Rechnung, aber ohne dazu einen Auftrag zu haben, ausschließlich in 'Meinl-Wertpapiere'", so Rechtsanwalt Mag. Eric Breiteneder.
Der Jurist, der Dutzende rechtsschutzversicherte Anleger vertritt, klagte beim Handelsgericht Wien - und bekam Recht. Nun bestätigte das Oberlandesgericht Wien das Ersturteil. Ein schriftlicher Auftrag des Pensionisten, in riskante Aktiengeschäfte zu investieren, sei nur eine "Kundenbesprechungs-Telefonnotiz" gewesen.
von Christoph Budin, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.