Luca-Prozess

Zweiter Prozesstag endete mit kurzem Eklat

Wien
12.05.2009 08:28
Mit einem kurzen Eklat hat am Montag der zweite Prozesstag am Landesgericht Innsbruck im Fall um den kleinen Luca geendet. Der Bub war im November 2007 im Alter von 17 Monaten nach schweren sexuellen Misshandlungen in Wien seinen Verletzungen erlegen. Die angeklagte Mutter aus Tirol war auf den Vater ihres bereits in der Causa verurteilten ehemaligen Lebensgefährten getroffen. "Wann sagst du endlich die Wahrheit", forderte der Zeuge mit lauter Stimme die 24-Jährige vor Einzelrichter Andreas Mair auf.

Zuvor hatte sie den Gerichtssaal für die Dauer der Aussage des Mannes verlassen. Eine kurze Konfrontation mit dem Vater des Niederösterreichers, der in erster Instanz - nicht rechtskräftig - verurteilt worden war, ließ sich aber nicht vermeiden.

Kinder hatten "immer Hunger"
Die Frau wollte das Kind weggeben, da sie sich mit den immer wiederkehrenden "blauen Flecken" überfordert gefühlt habe, schilderten sowohl der Zeuge als auch dessen Lebensgefährtin frühere Angaben vonseiten der Beschuldigten. "Sehr nett" sei sie zu ihren zwei Kindern nicht gewesen, sie hätten "immer Hunger gehabt", meinten beide. Auch hinsichtlich der Verletzungen habe sie keine glaubhaften Erklärungen abgegeben.

Das bereits vergangene Woche angesprochene "Vorspielen" gegenüber der Jugendwohlfahrt Schwaz vonseiten der Kindesmutter wurde erneut von zwei Zeugen erwähnt. "Die da unten" würden es schon nicht mitkriegen, soll sie gesagt haben, als die Angeklagte einmal gegen die beschlossenen Auflagen verstoßen hatte und Luca nach Niederösterreich zum Lebensgefährten mitbrachte. Auf die Verletzungen und blauen Flecken hätten sie die 24-Jährige angesprochen. Weder sie noch der verurteilte Mann hätten dafür Erklärungen gehabt.

Insgesamt 13 Zeugen einvernommen
Am zweiten Prozesstag waren insgesamt 13 Zeugen, darunter Ärzte, Gerichtsmediziner und Psychologen, einvernommen worden. Diese waren sich im Laufe ihrer Aussage in mehreren Fakten einig gewesen: Die Mediziner hatten die Angaben hinsichtlich der Verletzungserklärungen seitens der Kindesmutter zu dem im Oktober 2007 aufgetretenen Armbruch von Luca bezweifelt. Der Armbruch sei "ungewöhnlich" gewesen, die Schilderung über einen Sturz aus dem Gitterbett sei "nicht plausibel" erschienen. Der Verdacht der Kindesmisshandlung sei in den "Wiener Raum" gegangen.

Misshandlung für Hausarzt "offensichtlich"
Der Hausarzt unterstellte der 24-Jährigen "eine Mitschuld". Für ihn sei "offensichtlich" gewesen, dass es sich bei der Armverletzung des Kindes um eine "Misshandlung gehandelt haben musste". Bei der Konfrontation damit habe sich die Kindesmutter "herausgeredet" und geschworen, "dem Kind nichts angetan zu haben". Daraufhin habe er die 24-Jährige auf die Kinderklinik nach Innsbruck überstellt und die Kinderschutzgruppe informiert.

Ein anderer behandelnder Kinderarzt von Luca war nach den von Seite der Jugendwohlfahrt Schwaz beschlossenen Auflagen herangezogen worden. Bei der letzten Untersuchung am 21. September 2007 habe die Beschuldigte keinen weiteren Kontrolltermin mehr verlangt. Sie "wolle sich die Auflagen nicht mehr länger bieten lassen", habe sie zu ihm gesagt.

Die Verletzungen bei Luca seien ab Beziehungsbeginn zwischen der Frau und dem Niederösterreicher aufgetreten, sagte ein im Oktober 2007 tätiger Turnusarzt an der Kinderabteilung der Uni-Klinik aus. Für einen anderen Arzt - er ist Mitglied der Kinderschutzgruppe - seien die Hämatome an Ohr, Gesicht und Gesäß durch Fremdverschulden herbeigerufen worden. "Die Verletzungen waren so massiv, dass kein Gerichtsmediziner herangezogen hätte werden müssen", meinte der Zeuge.

Angeklagte plädieren auf "nicht schuldig"
Die Kindesmutter als auch die ehemalige 48-jährige Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz müssen sich dem Vorwurf der Vernachlässigung der Verpflichtung zur Fürsorge des Kindes verantworten. Ihnen drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Die Frauen hatten zu Prozessbeginn vergangene Woche auf "nicht schuldig" plädiert (siehe Story in der Infobox).

Der Prozess ist für insgesamt drei Tage jeweils von 9.00 bis 18.00 Uhr anberaumt. Die Liste der Zeugen zählt insgesamt rund 30 Personen. Ein Urteil wird für den dritten und letzten Verhandlungstag, den 18. Mai, erwartet. Dabei ist auch die Einvernahme des in erster Instanz verurteilten Mannes vorgesehen.

Bereits im vergangenen September war der damals 24-jährige ehemalige Lebensgefährte der Kindesmutter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nicht rechtskräftig - verurteilt worden. Nach einem zweitägigen Prozess hatten die Geschworenen am Landesgericht Korneuburg den Mann einstimmig des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge für schuldig befunden. Der Niederösterreicher legte Nichtigkeit und Berufung ein.

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