Dass die Spitzenbeamten im Land mit der Entscheidung keine Freude haben, ist selbstredend. "Das ist nicht in meinem Sinn", sagte Reis. Die Vorgangsweise sei "inhaltlich nicht verständlich", meinte Popp. Freilich sei die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.
Kinderporno-Fotos auf privatem PC
Auf einem privaten PC des Beamten waren Anfang 2006 kinderpornografische Bilder sichergestellt worden. Es folgten die Suspendierung vom Dienst und später die Entlassung. Der Mann wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der den Fall an die Disziplinaroberkommission zurückverwies, so Popp. Letztlich wurde die Entlassung in eine Geldstrafe von fünf Monatsbezügen umgewandelt. Auch vor Gericht war es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe gekommen.
"Kein Privatverkehr" mehr für den Beamten
Laut Popp werde es im Einvernehmen mit dem Mann in dieser Woche ein Gespräch geben. Auch eine Untersuchung sei angesetzt. Was die künftige Verwendung angehe, sagte Popp, der Beamte werde eingesetzt, "wo er keinen Parteienverkehr hat".
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