Über aktuelle Verfahren - zum E-Voting bei der ÖH-Wahl liegen bereits drei Beschwerden vor - wird sich Holzinger freilich nicht äußern. "Aber ich will Ihnen gerne beantworten, warum ich grundsätzliche Bedenken habe, wenn es darum geht, E-Voting vielleicht auch einmal für Bundespräsidenten- oder Nationalratswahlen einzusetzen", lädt er Interessierte ein, ihm Fragen zu stellen. Dies ist zu diesem Thema bis 25. Mai möglich, danach werden Fragen und Antworten auf der Homepage veröffentlicht.
Ganz neue Wege für ein Höchstgericht geht der VfGH auch mit dem Blog (siehe Infobox). In seinem ersten Eintrag berichtet der VfGH-Sprecher von der Entscheidung des Gerichtshofes, der Beschwerde einer Wertpapierfirma gegen die Finanzmarktaufsicht aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Und erklärt, warum der VfGH künftig "einen Blick hinter die Kulissen" ermöglicht: "Ein Höchstgericht sollte in gewissen Dingen mit der Zeit gehen."
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