167 Millionen Euro pro Jahr sind für die Maßnahme budgetiert. Kosten für die Betreuung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen - also etwa Krabbelstuben, Kindergärten oder Horte, aber auch Feriencamps - können ebenso abgesetzt werden wie die Honorierung von Einzelpersonen. Ausschlaggebend ist in jedem Fall die Qualifizierung, wobei etwa für Babysitter sogenannte Babysitterkurse, die laut Marek zumeist die genannten acht Stunden umfassen, als Nachweis gelten können. Auch Au-Pair-Schulungen, Tagesmütter-Lehrgänge oder Elternbildungskurse werden anerkannt. Eine Liste der Schulungsmaßnahmen ist auf der Homepage des Familienministeriums abrufbar (siehe Infobox).
Für die Geltendmachung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung muss ein Nachweis der geleisteten Kinderbetreuungskosten sowie der entsprechenden pädagogischen Qualifikation vorliegen. Die Betreuungsperson muss somit eine Honorarnote legen, angestellt sein oder mit einem Dienstleistungsscheck bezahlt werden. Bei Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen müssen die Betreuungskosten auf der Rechnung gesondert von allfälligen anderen Beiträgen, etwa für Schul- oder Essensgeld, ausgewiesen werden.
Auch Betreuung durch Oma absetzbar
Nach dem nun präsentierten Modell könnte auch die Betreuung eines Kindes durch seine Großmutter steuerlich absetzbar sein - Voraussetzung ist allerdings, dass die Oma nicht im gemeinsamen Haushalt mit Eltern und Kind wohnt, dass sie eine der oben genannten Ausbildungen vorweisen kann und dass sie eine Honorarnote legt. Marek hält dies für ein positives Signal, da Großeltern ja gemeinhin als Gratis-Betreuungskräfte gelten würden. Das "Missbrauchspotenzial" - dass etwa Großeltern gratis betreuen, aber Beträge in Rechnung stellen - sei gering, schließlich würden die Honorare steuerwirksam.
Die Altersgrenze von zehn Jahren wird kulant gehandhabt - auch wenn ein Kind bereits im Jänner seinen zehnten Geburtstag feierte, kann für das betreffende Jahr der Absetzbetrag zur Gänze geltend gemacht werden. Dies sei praktikabler als komplizierte Berechnungen eines aliquoten Betrags, meinte Marek.
Das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, von Marek als "mein Mega-Baby" bezeichnet, wird demnächst Gegenstand von Koalitionsgesprächen: "Wir beginnen nächste Woche die Verhandlungen mit der SPÖ", so die Familienstaatssekretärin. Offene Punkte sind derzeit unter anderem die Anzahl der Bezugsvarianten - drei oder vier - und die Bezugsdauer für Alleinerziehende. Ziel ist ein Nationalratsbeschluss im Herbst, mit 1. Jänner 2010 soll es in Kraft treten, wobei es "definitiv eine Übergangsregelung geben wird", so Marek.
Unmut bei SPÖ und Grünen
Äußerst ungnädig reagiert die SPÖ auf die von Marek präsentierten Richtlinien für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) stößt sich daran, wie die pädagogische Qualifikation definiert wird: "Es ist für mich unverständlich, dass ein Babysitter-Kurs von acht Stunden ausreicht, um die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen." Sie werde dazu beim nächsten Ministerrat eine "Erklärung" von Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) verlangen, kündigte sie an.
Sie könne sich nicht vorstellen, dass solch ein "Acht-Stunden-Crashkurs" ausreiche, um Kinder pädagogisch qualifiziert betreuen zu können, kritisierte Heinisch-Hosek und verwies darauf, selbst ausgebildete Lehrerin zu sein. Die Richtlinien würde eine "Abwertung aller Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen sowie der Tagesmütter" darstellen.
"Verärgert" ist dem eigenen Bekunden nach auch Daniela Musiol, Familiensprecherin der Grünen. Auch sie bemängelte die "geringen Qualitätskriterien" und würde lieber eine Aufstockung der Kinderbetreuungsplätze sehen: "Was bringt mir schon die Absetzbarkeit, wenn ich keinen Betreuungsplatz habe?" Flächendeckender Ausbau von Kinderbetreuungsflächen sollte vor individuelle Förderung gehen, so Musiol.
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