Nach Pokal-Halbfinale
Strafen auch für "Gefolgsleute"
Einer seiner "Gefolgsleute", ein 24-jähriger Arbeitsloser, der gerade eine Strafe absitzt, erhielt zwei Jahre unbedingt dazu. Vier weitere teils jugendliche Angeklagte (zwei Burschen und zwei Mädchen) kamen mit bedingten Freiheitsstrafen zwischen vier und zwölf Monaten davon.
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