Nach Sauna-Affäre

Freispruch für Hofrat Geiger rechtskräftig

Österreich
08.05.2009 18:23
Hofrat Ernst Geiger, der über die Sauna-Affäre gestolperte ehemalige Leiter der Wiener Kriminalpolizeilichen Abteilung, ist endgültig rehabilitiert. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen den Freispruch des Top-Kriminalisten verworfen, der Freispruch ist damit rechtskräftig. Manfred Ainedter, der Anwalt von Geiger, präsentierte die inzwischen zugestellte Entscheidung am Freitag den Medien. "Ich bin noch immer Polizist und habe nie aufgehört, Polizist zu sein. Ich war immer mit Leib und Seele Kriminalist", sagte Geiger bei der eigens einberufenen Pressekonferenz.

"Ich bin froh, dass es endlich aus ist", sagte Geiger, dem vorgeworfen worden war, einem befreundeten Sauna-Betreiber im Voraus eine Razzia-Termin verraten zu haben. Ende März 2006 war Geiger vom Dienst suspendiert worden, wenig später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Über drei Jahre dauerte das Strafverfahren, als dessen Antriebsmotor immer wieder Geigers langjähriger Rivale, der inzwischen rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs abgeurteilte frühere Landespolizeikommandant Roland Horngacher, vermutet wurde.

"Verfahren hat meine Karriere zerstört"
Die nunmehrige volle Rehabilitation kommt allerdings einem Pyrrhussieg gleich. "Das Verfahren hat meine Karriere zerstört", meinte Geiger. An sich stünde dem Hofrat mit dem rechtskräftigen Freispruch die Rückkehr in den aktiven Polizeidienst offen, "aber meine Berufsposition ist weg. Ich würde das gern machen, aber mein Posten ist besetzt. Die interessanten Aufgaben sind weg." Außerdem habe sich die Polizeiarbeit verändert. Es gebe neue Strukturen, ein neues EDV-System, eine neue Strafprozessordnung.

Geiger räumte ein, vor allem die Anfangsphase des Verfahrens als "existenzbedrohend" erlebt zu haben. Hätte er nicht rasch eine berufliche Herausforderung bei Magna gefunden - Geiger ist im Konzern des Austrokanadiers Frank Stronach als Global Security Manager tätig -, "wäre ich verbittert, vielleicht ein Psychopath oder ein Querulant geworden".

Nun Menschrechten gegenüber sensibler
Die Erfahrung des überstandenen Strafverfahrens hat bei Geiger auch zu einem Umdenkprozess geführt: "Ich bin in Bezug auf Polizei und Justiz sicher viel sensibler geworden, was die Menschenrechte betrifft. Ich habe das früher teilweise zu einseitig, zu schwarz-weiß gesehen und sehe das heute viel differenzierter. Wenn der Polizeiapparat in falsche Hände kommt, kann man sehr viel anrichten. Die Justiz kann man instrumentalisieren."

Auf seinen "Intimfeind" Horngacher angesprochen, bemerkte Geiger abschließend: "Er tut mir persönlich leid. Dass er so tief gefallen ist, hätte ich ihm auch nicht gewünscht." Der vormals hoch geachtete Polizeigeneral soll inzwischen als Rechtsberater für ein Casino arbeiten.

Erhebungen seit 2006
Die Staatsanwaltschaft hatte im März 2006 gerichtliche Vorerhebungen gegen Geiger in die Wege geleitet und im Juni 2006 Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben. Der Vorwurf: Der 55-jährige Polizeijurist habe dem befreundeten Betreiber einer Rotlicht-Sauna vorab einen Razzia-Termin verraten.

Freispruch im zweiten Prozess
Geiger wurde in weiterer Folge zunächst wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der OGH hob jedoch dieses Urteil aus formalen Gründen auf. Im zweiten Rechtsgang setzte es im März 2008 dann einen bemerkenswerten Freispruch: Das Gericht stellte wörtlich fest, bei den Ermittlungen in der sogenannten Sauna-Affäre hätten Methoden Platz gegriffen, "die eines Rechtsstaats unwürdig sind".

So ergab das Beweisverfahren Hinweise, dass die anonyme Anzeige, mit der die Sache ursprünglich ins Rollen gekommen war, möglicherweise von einem Polizeibeamten verfasst wurde und auf einer alten Anzeige beruhte, die gar nicht auf den mit Geiger befreundeten Sauna-Betreiber, sondern dessen Vorgänger gemünzt war. Weiters traten Verdachtsmomente zutage, wonach die richterliche Genehmigung für die Telefonüberwachung, die Geiger letzten Endes den Job kostete, mit einer übertrieben dargestellten Verdachtslage "erschlichen" wurde.

Pressekonferenz am Freitag
Dessen ungeachtet beharrte die Anklagebehörde auf ihrer Anklageschrift und legte gegen den Freispruch Rechtsmittel ein. "Der OGH hat nun allerdings festgestellt, dass diesem keine Berechtigung zukommt", gab Geigers Anwalt bekannt.

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