Weitere Schlappe

Grundrechtsbeschwerde Elsners abgewiesen

Österreich
07.05.2009 17:05
Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner ist mit seiner Grundrechtsbeschwerde abgeblitzt, die er ergriffen hatte, nachdem seinen insgesamt elf Enthaftungsanträgen der Erfolg versagt geblieben war (siehe Story in der Infobox). Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nun feststellte, wurde Elsner durch die mittlerweile über zwei Jahre andauernde U-Haft nicht in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Seine Beschwerde gegen den Haftfortsetzungsbeschluss des Wiener Oberlandesgerichts wurde folglich abgewiesen.

"Das Oberlandesgericht hat den Haftgrund der Fluchtgefahr aus den Akten nachvollziehbar abgeleitet. Eine Unverhältnismäßigkeit der Haft war angesichts der Höhe der in erster Instanz verhängten Freiheitsstrafe nicht gegeben", zitierte OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Donnerstagnachmittag aus der höchstgerichtlichen Entscheidung. Das Oberlandesgericht habe außerdem "begründet dargelegt, dass eine Sicherheitsleistung zur Abwendung der Haft im gegebenen Fall nicht geeignet ist", so Kirchbacher.

Kaution von zwei Millionen Euro angeboten
Der im vergangenen Juli  wegen Untreue und schweren Betrugs nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-BAWAG-Chef hatte zuletzt für den Fall seiner Freilassung eine Kaution von zwei Millionen Euro angeboten (siehe Story in der Infobox).

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