"Um gesundheitsbezogene Daten verwenden zu können, braucht es klare rechtliche Grundlagen", betonte Pilz. Vor allem das Einverständnis der Betroffenen müsse eingeholt werden. Das sei im vorliegenden Fall aber nicht geschehen, genauso wenig wie eine Anonymisierung der Daten.
In einem mit "dringend" tituliertem Schreiben an die Ärzte bittet die MA 15 um die Übermittlung von Gesundheitsblättern (der Schüler, Anm.) und der Elternfragebögen - für die Erstellung einer Studie, wie es heißt. Die Zielgruppe ist laut Grünen groß: Erfasst sind rund 16.000 Kinder der vierten Schulstufe und 8.000 der achtenSchulstufe. Aus den angeforderten Unterlagen seien sowohl persönliche Gesundheitsdaten als auch Details zu sozialen Verhältnissen ersichtlich.
Einverständnis der Eltern einholen
Sowohl das Ärztegesetz, das eine Schweigepflicht vorsieht, als auch Datenschutz-Bestimmungen würden damit verletzt, kritisierte Pilz. Eine Studie müsse jedoch anders durchgeführt werden, nämlich mit dem Einverständnis der Eltern und nach Abklärung der rechtlichen Fragen.
Die Grün-Politikerin kündigte eine Anfrage an die zuständige Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) an, die unter anderem darüber Auskunft geben soll, wer die Studie durchführen wird. Pilz forderte auch die sofortige Rücknahme der Weisung zu Weitergabe der Daten. Zudem hat bereits ein Vater eines betroffenen Kindes eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt, berichtete Pilz.
Stadt Wien sieht keine Rechtsverletzung
"Die Schulärztinnen und Schulärzte sind Bedienstete der MA 15 und damit Bedienstete des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Stadt Wien. Die Daten bleiben daher in derselben Organisationseinheit, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht", hieß es in der Reaktion der Stadt Wien.
Es gehöre zu den Aufgaben der Schulärzte, regelmäßige Untersuchung durchzuführen und diese zu dokumentieren. Die Ärzte, so wurde betont, unterliegen "wie alle Bediensteten der MA 15" der Amtsverschwiegenheit.
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