Am Mittwoch musste sich der Innviertler vor einem Schöffengericht wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verantworten. Das wäre ihm nach seiner Tat ebenso erspart geblieben wie eine Vorstrafe, wenn er Sozialarbeit geleistet hätte.
Nun musste er dem Gericht erklären, warum er nach der „Schurkenparty“, einem Stadlfest in Tumeltsham, Kanaldeckel entfernt hatte. Staatsanwältin Ernestine Heger: „Dadurch herrschte eine beträchtliche Gefahr für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger!“ Der Alkohol sei schuld gewesen, war seine Erklärung. Das Gericht zeigte Milde und fällte ein Urteil ohne Strafe. Vorbestraft ist der Lehrling trotzdem. Nicht rechtskräftig.
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