Riesenüberraschung

Unzuständigkeitsurteil nach tödlicher Attacke

Österreich
06.05.2009 18:35
Im Prozess gegen fünf Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, die im Herbst vergangenen Jahres in Linz einen Bosnier zu Tode geprügelt haben sollen, hat es am Mittwochabend überraschend ein Unzuständigkeitsurteil gegeben. Die Anklage hatte ihnen schwere Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Nach Ansicht des Schöffengerichts seien die Schuhabdrücke am Kopf des Opfers aber für eine Mordanklage ausreichend gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Entscheidung liegt nun beim Obersten Gerichtshof (OGH).

Die jungen Männer, die aus Österreich, Bosnien, Kroatien und der Slowakei stammen, hätten am Abend zu Hause "vorgeglüht" und seien dann in eine Linzer Disco gegangen, so der Staatsanwalt. Gegen 4.15 Uhr sollen die Männer im Stiegenhaus des Lokals den Bosnier gefragt haben, wer er sei. Als dieser antwortete, dass sie das nichts angehe, hätten sie auf ihn eingeschlagen und ihr bereits am Boden liegendes Opfer mit Fußtritten traktiert. "Auf Kopf und Gesicht sieht man deutliche Spuren von Schuhsohlen", veranschaulichte der Ankläger die Brutalität der Attacke.

"Wir sind alle fünf Schläger"
Vor Gericht hatten die Beschuldigten die Ereignisse nicht nur unterschiedlich geschildert, sondern sich auch selbst immer wieder in widersprüchliche Aussagen verstrickt. "Wir sind alle fünf Schläger", sagte einer von ihnen. Um eine Gang handle es sich aber nicht. Er werde eben aggressiv, wenn er trinke, so der Mann. Ein weiterer Angeklagter, der aussagte, an dem Abend eine Flasche Wodka und mehrere andere alkoholische Getränke konsumiert zu haben, wollte sich vor Gericht an nichts mehr erinnern. Als ihn der Richter auf das aggressive Verhalten ansprach, sagte der Mann: "Ab und zu passiert mir so etwas. Das habe ich aber nicht so gemeint."

Augenzeugen vom Tatort verjagt
Mehrere Personen seien auf das Opfer getreten, das sich gar nicht gewehrt habe, schilderte eine Zeugin. Nach der Tat sei eine Person bei dem Opfer gehockt und habe versucht zu helfen. Ob das einer der Angeklagten gewesen sei, könne sie nicht sagen, so die Frau. Eine zweite Augenzeugin berichtete, die Männer hätten sie mit Schimpfworten verjagt und sie sei aus Angst weggelaufen. Mehrere Zeugen berichteten vom Todeskampf des 21-Jährigen: Er habe nur mehr gezuckt und geröchelt, sein Mund sei voller Blut gewesen. Am Mittwoch spielten sich im Prozess erschütternde Szenen ab, die Mutter des Opfers brach in Tränen aus und rannte aus dem Saal.

Nur entglittene 08/15-Rauferei?
Die Verteidigung appellierte, man dürfe nicht alle Angeklagten in einen Topf werfen. Das Gericht müsse herausfinden, wer die tödlichen Fußtritte gesetzt habe. Einer der Verteidiger sprach von einer "08/15-Rauferei", die entglitten sei. Der Staatsanwalt betonte hingegen, dass alle fünf Beschuldigten auf das Opfer eingeschlagen und eingetreten hätten und im Sinne der Anklage zu bestrafen seien. Drei der Beschuldigten legten Nichtigkeitsbeschwerde ein, zwei erbaten sich Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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