"Aus Dummheit"

Junge Männer attackieren Klagenfurter Taxilenker

Kärnten
06.05.2009 14:27
Wegen schweren Raubes haben sich zwei Villacher am Mittwoch vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Die beiden Männer (23 und 19 Jahre alt) haben im Dezember des Vorjahres einen Taxifahrer attackiert und ihm 36 Euro und das Handy geraubt. Der 23 Jahre alte Erstangeklagte wurde zu fünfeinhalb Jahren, der 19-jährige Zweitangeklagte zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Laut Anklage von Staatsanwältin Ines Küttler-Pick haben die beiden den Taxifahrer mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt und sein Auto nach Beute durchsucht. Diese war allerdings wenig ergiebig - es handelte sich lediglich um rund 36 Euro Münzgeld sowie ein Handy. Das Opfer war unmittelbar nach der Attacke aus dem Auto auf die nahe gelegene Straße geflüchtet, wo es von einem Kollegen gefunden und ins Krankenhaus gebracht worden war.

"Lediglich ein wenig in Schach halten"
Der 19-Jährige behauptete, er habe vom Einsatz von Pfefferspray nichts gewusst, dies wäre mit seinem Komplizen - welcher den Taxilenker damit ins Gesicht gesprüht hatte - nie ausgemacht gewesen. Sie hätten beschlossen, den Mann aus dem Auto zu ziehen und ihn lediglich ein wenig in Schach zu halten. "Es war nicht geplant, das jemand zu Schaden kommt", so der Angeklagte.

Demgegenüber stand aber die Aussage des 23-Jährigen, der meinte, dass alles akribisch geplant gewesen sei: "Mit reiner Gewalt haben wir's deshalb nicht gemacht, weil's noch idiotischer gewesen wäre." Der Pfefferspray sei dazu da gewesen, dem Taxifahrer die Identifizierung der Beiden zu erschweren.

"Dumme und leichtsinnige Tat"
"Mir tut es leid, was passiert ist, aber man kann die Zeit nicht zurückdrehen", zeigte sich der Erstangeklagte schuldbewusst. "Ich hab's aus Dummheit und Leichtsinn gemacht, aber aus Fehlern lernt man", blies auch der 19-Jährige in ein ähnliches Horn. Die späte Reue half den beiden jedoch nicht - "ja, schuldig" hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft und die Geschworenen folgten der Ansicht der Anklägerin.

Symbolbild

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