Forscher als Ziel

Obersteirer “beschützte” Höhle mit Fels-Falle

Steiermark
05.05.2009 18:54
Ein 69-jähriger Obersteirer ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Leoben verurteilt worden, weil er am Dachstein mit Felsen eine Falle installiert hat, die tödlich hätte sein können. Laut Anklage galt die Vorrichtung Höhlenforschern. Das Urteil lautete auf ein Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt - wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

Ein 38-jähriger Polizeibeamter und Höhlenforscher war am 26. August 2008 vom Gletscher in die Dachstein-Südwand eingestiegen und hatte sich rund 150 Meter abgeseilt, um zu einer Höhle zu gelangen. Dabei entdeckte er im Abseil- und Aufstiegsbereich zur Höhle die hinterlistige Falle: Ein faustgroßer Stein war mit einem Sicherungs- und Aufstiegsseil verbunden, darüber waren rund zehn weitere Felsbrocken aufgeschichtet. Hätte man das Seil benützt, wären die Brocken in die Tiefe gestürzt.

Maßnahme zur Höhlenverteidigung
Der Verdacht fiel laut Exekutive schnell auf den 69-jährigen Obersteirer aus dem Bezirk Liezen. Der Mann war früher selbst Höhlenforscher, er hatte die betreffende Öffnung im Fels entdeckt und vermutlich nicht gewollt, dass sie nun auch von anderen aufgesucht wird.

Zerkratzte Autos
Da auf dem Parkplatz der Dachsteinseilbahn-Talstation am selben Tag zwei Autos von Höhlenforschern von einem unbekannten Täter zerkratzt worden waren, konzentrierten sich die Ermittlungen auf den 69-Jährigen. Kriminalisten fanden Zeugen, die bestätigten, dass der Verdächtige jeweils zur Tatzeit am Tatort gewesen sei. Daher wurde von der Staatsanwaltschaft Leoben eine Hausdurchsuchung und eine molekulargenetische Untersuchung angeordnet.

Rechtfertigung: "Wollte nur überprüfen..."
Im September wurde der Verdächtige verhaftet. Der Mann rechtfertigte sich damit, dass er mit den Steinen nur habe überprüfen wollen, ob jemand die Höhle betreten habe oder nicht. Verletzen habe er niemanden wollen. Zwei Gutachten durch einen gerichtsmedizinischen und einen alpinistischen Sachverständigen bewirkten jedoch, dass Richter Peter Wilhelm das Urteil im Sinne des Strafantrags sprach. Weil sich der Angeklagte Bedenkzeit erbeten hat, ist der Schuldspruch nicht rechtskräftig.

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