Erster Prozesstag

Verfahren um Bianca Jaggers Ring in Salzburg

Adabei
04.05.2009 16:28
Der Ring einer Prominenten wird zu einem prominenten Gerichtsfall: Der Fund des im vorigen Sommer in der Stadt Salzburg verloren gegangenen Platinringes von Bianca Jagger hatte am Montag in Salzburg ein zivilgerichtliches Nachspiel. Der Finder des offenbar 200.000 Euro wertvollen Juwels klagte die Menschenrechtsaktivistin wegen Rufschädigung. Der Hintergrund: Der Unternehmer forderte einen Finderlohn, den Jagger aber nicht bezahlte, weil er den Ring "massiv verspätet" der Polizei ausgefolgt habe und ihm daher ein Lohn rechtlich nicht zustehe, so ihr Anwalt. Der Prozess wurde wegen Zeugeneinvernahmen vertagt.

Fast schon ein Jahr wartet Reinhard Ringler auf den Finderlohn in der Höhe von bis zu 10.000 Euro, der ihm seiner Ansicht nach gesetzlich zusteht. Der Salzburger entdeckte das Schmuckstück am 22. August 2008 vor einem Hotel am Ginzkey-Platz. Jagger hatte es während der Festspielzeit dort verloren. Weil er annahm, das Fundstück "ist ein wertloser Schlüsselanhänger" - wie er gegenüber seinem Anwalt Paul Kreuzberger und Medien erläuterte - schenkte er es seiner Tochter Sarah (13) und fuhr auf Urlaub. Als er in der Zeitung von dem wertvollen Verlust erfuhr, ließ er den Ring zur Polizei tragen. Dort wurde er von einem Vertreter Jaggers am 18. November abgeholt.

Anwalt: Fund muss unverzüglich abgegeben werden
Der Streit um den Finderlohn ließ die Emotionen hochgehen und die Rechtsanwälte die Gesetzbücher genau studieren. Die in London lebende Ex-Frau von Rolling Stone Mick Jagger wolle "keine Scheinansprüche befriedigen", wie ihr Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky mitgeteilt hatte. Ringler habe den Ring erst acht Tage nach Beginn der Medienberichte abgegeben und damit zu spät. Denn nach Paragraf 390 ABGB müsse der Fund unverzüglich abgegeben werden, führte Lansky aus.

In der ersten Tagsatzung am Montagnachmittag erkundigte sich Richter Walter Dalus, ob der Wiener Anwalt tatsächlich gesagt habe, es sei "lächerlich", dass der Ring als Spielzeug verwendet worden ist. Ja, das Wort "lächerlich" habe Lansky gesagt, erklärte Gerald Ganzger, Rechtsvertreter der beiden beklagten Jagger und Lansky. Aber dass sein Mandant Ringlers Aussage, er habe den Ring zuerst als wertlosen Schlüsselanhänger gehaltenen, als "Unfug" bezeichnet habe, stellte Ganzger in Streit. "Mit dem Wort 'Unfug' wird aber meinem Mandanten unterstellt, dass er die Werthaltigkeit des Ringes gekannt hätte", begründete Kreuzberger die Rufschädigungs-Klage.

Beide Parteien lehnten außergerichtliche Einigung ab
Der Richter - er hatte das große Medieninteresse kopfschüttelnd goutiert - schlug eine außergerichtliche Einigung vor. Doch beide Parteien lehnten ab. Ganzger pochte auf die freie Meinungsäußerung und betonte, es handle sich in den in Zeitungsartikeln kommunizierten Aussagen seines Mandanten um eine legitimiert gebotene Rechtsansicht, und das Wort "lächerlich" sei auch keine Ehrenverletzung.

Warum man denn wegen des Finderlohns kein Angebot mache, fragte der Richter. Dazu Ganzger: Den Betrag einer Menschenrechtsorganisation zu spenden, sei ein guter Vorschlag von Frau Jagger gewesen. "Ich bin außerhalb des Gerichtssaales gesprächsbereit." Davon will die Gegenseite vorerst aber nichts wissen. Herr Ringler wolle seinen Anteil haben und darüber selbst verfügen können", betonte Kreuzberger und meinte, das Zivilverfahren werde zudem vorentscheidend im Streit um den Finderlohn sein. Den Betrag selbst könne der Salzburger nur bei einem Gericht in London, dem Wohnort von Jagger, einklagen.

Die Zivilverhandlung wurde nach 45 Minuten auf unbestimmte Zeit vertagt. Als Zeugen sind die Tochter des Klägers sowie deren Mutter und ein Journalist vorgesehen. Ob Bianca Jagger selbst in den Zeugenstand gerufen wird, steht noch nicht fest.

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(Bild: kmm)



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