Fall Luca

Mutter bekennt sich “nicht schuldig”

Österreich
05.05.2009 11:00
Am Innsbrucker Landesgericht hat am Montag der Prozess gegen die leibliche Mutter von Luca, eine 24-jährige Tirolerin, begonnen. Der Fall des kleinen Luca, der im November 2007 im Alter von 17 Monaten nach schweren sexuellen Misshandlungen in Wien seinen Verletzungen erlegen war, hatte für Aufregung gesorgt. Die Frau muss sich wegen "gröblicher Vernachlässigung der Fürsorgepflicht" verantworten. Ihr drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Mit ihr muss sich auch eine frühere Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz wegen desselben Delikts verantworten. Beide Frauen bekennen sich nicht schuldig.

Der Prozessbeginn war begleitet von zahlreichen Medien, Gerichtskiebitzen und einer Kundgebung des von Lucas Vater (Bild) ins Leben gerufenen Kinderschutzverein.

"Adäquate Schutzmaßnahmen" unterlassen
Mit versteinerter Mine betrat die Erstangeklagte den Gerichtssaal. Spätestens beim Eröffnungsplädoyer der Staatsanwältin Christine Brucker brach sie in Tränen aus und schüttelte während der Anhörung der Vorwürfe teilweise den Kopf. Neben der "gröblichen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht" vonseiten der Kindesmutter führte Brucker die unterschiedlichen Aussagen an, die die Frau hinsichtlich der Verletzungen von Luca angegeben hatte. Zudem habe sie "adäquate Schutzmaßnahmen" für den Schutz des Kindes unterlassen.

Die ehemalige Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz hörte den Ausführungen der Staatsanwältin emotionslos zu. Ihrerseits seien die Verletzungen bei Luca "bagatellisiert" worden, meinte Brucker. Im Anschluss kam auch der Wiener Rechtsanwalt des Kindesvaters, Nikolaus Rast, zu Wort und versuchte, den qualvollen Missbrauch des Babys zu schildern.

Mutter: "Nicht schuldig, liebe meine Kinder"
Auf "nicht schuldig" hat die gebrochen wirkende Mutter von Luca bei ihrer Einvernahme vor Einzelrichter Andreas Mair plädiert. "Ich liebe meine Kinder und hätte ihnen nie etwas angetan", wies die 24-Jährige jede Schuld von sich. Sie wiederholte immer wieder "ich kann dazu nichts mehr sagen, ich kann nicht mehr" und brach während der Anhörung immer wieder in Tränen aus. Bei ihrem ehemaligen Lebensgefährten habe sie keine Gefahr gesehen, dass er ihren Kindern etwas antun würde.

"Es kann sein, dass ich ihn mit den Kindern alleine ließ", gestand die Frau ein, obwohl ihr in Auflagen ein Besuchsverbot der Kinder für den Ex-Freund erteilt worden war. Einmal habe sie dagegen verstoßen und habe ihn in Niederösterreich besucht. Nach einem Telefonat sei sie mit dem Zug retour nach Tirol gefahren.

Obwohl sie Tage zuvor bei Luca eine Schwellung am Arm festgestellt hatte und dieser gebrochen war, fuhr sie nach Schwechat, hielt der Richter der Kindesmutter vor und stellte ihre Fürsorglichkeit infrage. Später habe sie gegenüber Ärzten und auch anderen Personen nicht erwähnt, woher dieser Armbruch stammen könnte. Die Tirolerin hatte später in Aussagen einen Sturz aus dem Gitterbett, dann auch einen Sturz auf den Boden beim Zugfahren als mögliche Ursache angeführt.

"Ich habe nach Erklärungen gesucht, woher die blauen Flecken sowie der Armbruch kamen. Ich habe es nicht gewusst, ich wollte nichts vertuschen", versuchte die Frau mit gebrochener Stimme zu erklären. Grundsätzlich sei Luca von Geburt an kränklich und deshalb immer wieder in ärztlicher Behandlung gewesen. Dass eine Freundin der Angeklagten bei einer Einvernahme durch die Polizei Vorwürfe gegen die Kindesmutter erhob, legte diese vor Gericht Lucas Vater Bernhard Haaser zur Last: "Vielleicht hat er meiner Freundin das eingeredet. Er spielt sich hier als Superpapa auf, was er nie war."

Zeugen belasteten Kindesmutter
Am Montagnachmittag wurde die Frau aber von mehreren Zeugen belastet. Der Jugendwohlfahrt spiele sie eine "heile Welt" vor, habe sie einer ehemaligen Freundin gegenüber gesagt, der Kindesvater bestätigte dieses "Vorspielen". Zudem habe die Angeklagte hinsichtlich diverser Verletzungen und blauen Flecken bei Luca unterschiedliche Angaben gemacht, waren sich zwei frühere Freundinnen der 24-jährigen Tirolerin einig.

Über das blaue Gesäß und die Flecken am Arm habe sie immer andere Erklärungen abgegeben. Vor allem seit sie die Beziehung zu dem im vergangenen September bereits - nicht rechtskräftig - verurteilten Ex-Lebensgefährten eingegangen war, seien häufiger Flecken aufgetreten, der Kontakt zu der Frau sei weniger geworden. "Sie war ihm hörig. Er drohte ihr, Schluss zu machen, würde sie mit den Kindern nicht nach Niederösterreich kommen", meinte eine Zeugin. Gegenüber einer anderen ehemaligen Freundin habe sie einmal angedeutet, dass der Verdacht der Misshandlung gegen ihren Lebensgefährten gehe, das aber "Blödsinn sei und er es nicht sein könne".

Sozialarbeiterin: "Würde wieder so handeln"
Dem Plädoyer der Kindesmutter von Luca auf "nicht schuldig" schloss sich die frühere Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz an. "Nach den Fakten, die mir vorgelegen sind, habe ich alles getan und würde wieder so handeln", sagte die 49-jährige Tirolerin. Sie sei zutiefst betroffen über die Geschehnisse, könne aber nicht "hellsehen", gab sie gegenüber Richter Mair an.

Nachdem der Verdacht der Kindesmisshandlung aufgetreten war, habe man der Mutter die Mitnahme von Luca bei den Besuchen ihres ehemaligen Lebensgefährten untersagt. "Man habe die Situation nicht gekannt und wollte Luca keinem Risiko aussetzen", sagte sie. Eine Gefahr bei einem Besuch des Mannes in Tirol bei der 24-Jährigen habe man aber nicht gesehen. "Das ist etwas anderes", sagte die Frau, die 20 Jahre als Sozialarbeiterin tätig war. Das Umfeld sei in Tirol durch die Betreuung der Jugendwohlfahrt und durch die ärztlichen Besuche "geschützter" gewesen.

Maßgeblich für die Arbeit in der Jugendwohlfahrt sei die ärztliche Einschätzung. Im gegenständlichen Fall sei man immer vom Verdacht der Kindesmisshandlung, nicht aber des sexuellen Missbrauchs ausgegangen. Mehr sei ihr nicht bekannt gewesen. Vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs habe sie erstmals nach dem Tod des Kindes erfahren.

"Jeder, der mit Luca in Kontakt war, kam für die Misshandlung infrage. Es war niemand auszuschließen", führte sie aus. Nachdem aber die Kindesmutter ein Ansuchen zur Aufhebung des Mitnahmeverbots stellte, wurde bei der BH Mödling "keine Gefährdung" gesehen und das Milieu des ehemaligen Lebensgefährten als "kein Gewaltmilieu" beurteilt. Das Verbot habe man aufgehoben. Für sie als Sozialarbeiterin sei eine "Überwachung" als Maßnahme "nicht notwendig" gewesen. Es sei keine Gefährdung erkennbar gewesen. Auch eine Anzeigenerstattung gegen die Mutter wäre kontraproduktiv gewesen. "Wir wollten mit der Mutter arbeiten und kooperieren", führte die 49-jährige Frau aus.

"Schwerer Gang" für Vater von Luca
"Ich gehe mit einem zwiespältigen Gefühl in den Prozess", sagte Lucas Vater, Bernhard Haaser, vor der Verhandlung zu Medienvertretern. Es werde sich zeigen, ob Gerechtigkeit in Österreich möglich sei oder nicht. Ein "schwerer Gang" sei es allemal, allerdings erfahre er diesen durch Schikanen vonseiten der Politik und den Behörden tagtäglich.

Der Prozess war aufgrund des erwarteten Andrangs in den größten Saal, den Schwurgerichtssaal, verlegt worden. Die Plätze waren für den ersten Verhandlungstag unter dem Vorsitz von Einzelrichter Andreas Mair zur Gänze gefüllt. Für den 4. Mai war der Prozess von 9.00 bis 18.00 Uhr anberaumt worden. Nach der Anhörung der Beschuldigten am Vormittag waren am Nachmittag die ersten Zeugeneinvernahmen geplant. Die Liste der Zeugen zählte rund 30 Personen. Weitere Verhandlungstermine waren jeweils für Montag dem 11. sowie 18. Mai vorgesehen.

Lebensgefährte stand im Herbst vor Gericht
Bereits im vergangenen September war der damals 24-jährige ehemalige Lebensgefährte der Kindesmutter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nicht rechtskräftig - verurteilt worden (siehe Infobox). Nach einem zweitägigen Prozess hatten die Geschworenen am Landesgericht Korneuburg den Mann einstimmig des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge für schuldig befunden. Der Niederösterreicher legte Nichtigkeit und Berufung ein.

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