Anrufe aus der Haft

Josef F. sucht Nähe zu seinen Angehörigen

Niederösterreich
10.04.2009 15:13
Der im Inzest-Fall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. sucht offenbar aus der Haft den Kontakt zu seinen ehelichen Kindern sowie die Nähe zu seinem Heimatort. Der momentan in Wien-Mittersteig einsitzende 74-Jährige wünscht per Antrag einen Strafvollzug in der Haftanstalt Garsten, 50 Kilometer von Amstetten entfernt. Gleichzeitig ist bekannt geworden, dass F. bereits mehrmals telefonischen Kontakt zu seinen Angehörigen hergestellt hat bzw. dies zumindest versuchte. Die längst erwachsenen Kinder des verurteilten Inzest-Vaters wollen ihn aber keinesfalls in ihrer Nähe wissen und fürchten einen Telefonterror. Mitspracherecht bei der Unterbringung des Häftlings haben sie aber keines.

Josef F. wird derzeit in Wien-Mittersteig begutachtet und klassifiziert. Von den Ergebnissen wird abhängen, in welchem Gefängnis die Vollzugsdirektion den gemäß einem psychiatrischen Gutachten zwar zurechnungsfähigen, aber geistig abnormen und nach wie vor gefährlichen Täter letztlich unterbringen wird.

Der 74-Jährige möchte eine Zelle in Garsten beziehen, wo es eine Spezialabteilung für abnorme Rechtsbrecher gibt. Die mutmaßlichen Beweggründe für den Antrag: Er würde nur knapp 50 Kilometer von Amstetten, wo er seine Verbrechen begang, "einsitzen".

Telefonate völlig rechtmäßig
F. dürfte mit seiner Familie nämlich keineswegs "abgeschlossen" haben. Gesicherten Quellen zufolge hat der Inzest-Vater bereits während seiner Untersuchungshaft in St. Pölten mehrmals telefonischen Kontakt zu seinen ehelichen, längst erwachsenen Kindern gesucht. Diese hatten sich zwar auf keine Gespräche eingelassen, befürchten aber nun, die räumliche Nähe könnte Josef F. in seinen Versuchen bestärken, mit ihnen Kontakt aufzunehmen.

Die aus Sicht der Angehörigen unerwünschten Telefonate dürften übrigens völlig rechtmäßig zustande gekommen sein. Einem Untersuchungshäftling steht es grundsätzlich zu, unter gewissen Voraussetzungen zu bestimmten Zeitpunkten fernmündlich mit der Außenwelt zu kommunizieren, sofern er dabei nicht gegen gesetzliche Auflagen verstößt.

Familie hat grundsätzlich kein Mitspracherecht bei Verlegung
Grundsätzlich haben Opfer von strafbaren Handlungen und Angehörige bei der Frage, in welchem Gefängnis ein rechtskräftig verurteilter Gewalttäter untergebracht wird, aber kein Mitspracherecht. Sollte Josef F. seinem Wunsch entsprechend in die Justizanstalt Garsten verlegt werden, könnten diese über den Anstaltsleiter aber dafür sorgen, dass der mittlerweile 74-Jährige mit ihnen nicht mehr in Kontakt treten kann, wie Kerstin Scheuchl von der Vollzugsdirektion am Freitag erläuterte.

Die Verwandten müssten demnach darlegen, weshalb sie von Josef F., dem auch als Strafgefangenem die Möglichkeit zusteht, eine begrenzte Zahl von Telefonaten zu führen, nicht mehr angerufen werden wollen. Kommt die Anstaltsleitung zum Schluss, dass solche Anrufe unterbunden gehören, "würden die Nummern der Betreffenden intern gesperrt und wären diese für Herrn F. nicht mehr verfügbar", sagte Scheuchl.

Darüber hinaus können die Angehörigen in jedem Fall den Gerichtsweg beschreiten und beim zuständigen Bezirksgericht eine Einstweilige Verfügung erwirken, die es Josef F. untersagt, mit ihnen in Kontakt zu treten. Falls er sich nicht daran hielte, wäre dies als Rechtsbruch anzusehen und hätte vermutlich negative Folgen auf seinen Strafvollzug. Er müsste etwa mit der Streichung allfälliger Vergünstigungen rechnen.

Verlegung erst in ein paar Wochen
Laut Scheuchl wird das Klassifizierungsverfahren, in dem entschieden wird, wo der 74-Jährige letztlich seine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen wird, vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen. Mehrere Sachverständige, darunter Psychologen und Psychiater, werden in die Entscheidungsfindung eingebunden. Liegt das Gutachten vor, werden noch bis zu zwei Wochen vergehen, ehe Josef F. an seine vermutlich letzte Anschrift verlegt wird.

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