Geistheiler-Prozess

Handaufleger von Betrugsvorwurf freigesprochen

Oberösterreich
01.04.2009 17:07
Mit einem Freispruch ist am Mittwoch der Prozess um zwei angebliche Geistheiler und Esoteriker am Salzburger Landesgericht zu Ende gegangen. Die 51-jährige angeklagte "Geistheilerin" und ihr 67-jähriger Kollege haben laut Staatsanwaltschaft in den Jahren 2006 und 2007 einem halben Dutzend Patienten vorgegaukelt, durch Handauflegen ihre Beckenschiefstellungen heilen zu können.

Die "Geistheilungen" erfolgten in Kärnten und in der Gemeinde Kuchl im Salzburger Tennengau. Die 51-Jährige untermauerte ihre energetischen Fähigkeiten mit einem Zertifikat von einem Geistheilungsseminar. "Die beiden Oberösterreicher haben auch kein Heilungsversprechen abgegeben", betonte ihr Verteidiger. Einige Patienten hätten ja selbst gesagt, dass ihnen geholfen worden sei.

6000 Euro abgeknüpft
Das Duo, das insgesamt rund 6.000 Euro kassiert haben soll, hat eine Betrugsabsicht stets bestritten. Die Mehrheit der sieben geladenen Zeugen bezeichnete die Behandlung allerdings als "Hokuspokus". Pro Patient streiften die "Wunderheiler" bis zu 1.000 Euro ein.

Vom Betrugsvorwurf freigesprochen
Der Freispruch sei deshalb erfolgt, weil sich die beiden Angeklagten nicht als Ärzte ausgaben, sie keine medizinische Behandlung durchführten und ihre Patienten in Vorträgen über die Behandlungsmethode aufklärten, erläuterte Einzelrichterin Ilona Mozes. Deshalb könne den Oberösterreichern kein Täuschungsvorsatz angelastet werden. Zudem hätten die Patienten auch Einverständniserklärungen unterschrieben, so die Richterin.

Symbolbild

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