Der Unternehmer musste sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges und fahrlässiger Krida im Landesgericht Ried verantworten. Er zeigte sich teilweise geständig und bestritt lediglich, sich an dem schwarz eingenommenen Geld persönlich bereichert zu haben: "Damit musste ich meine Arbeiter bezahlen". Außerdem bezweifelte er die von der Staatsanwaltschaft mangels Buchhaltungsunterlagen nur geschätzte Schadenssumme. Statt 950.000 Euro liege diese nur bei 684.000 Euro, behauptete er.
"Es wird generell schwarzgearbeitet"
"In der Branche wird generell schwarzgearbeitet. Arbeitnehmer rechnen damit, dass sie Schwarzgeld bekommen", rechtfertigte er seine Vorgehensweise. Es sei sehr schwierig, überhaupt Mitarbeiter zu finden, die nur "weißen Lohn" akzeptieren. Auch seitens der Bauherren werde meist diese Art der Verrechnung gewünscht. Heute kooperiere er mit dem Finanzamt, um den Markt zu bereinigen, gab sich der Angeklagte reuig. Seine Firma arbeite mittlerweile völlig sauber und bekomme deshalb nur mehr Aufträge bei öffentlichen Bauten, erklärte er.
Milde Strafe für reumütigen Unternehmer
Die Staatsanwaltschaft attestierte dem Mann "reumütiges Folgeverhalten". Das Gericht verurteilte ihn zu 36 Monaten Haft, 30 davon bedingt. Der Strafrahmen hätte bis zu zehn Jahren gereicht. Die mitangeklagte Tochter des Mannes, die glaubhaft machen konnte, dass sie nichts mit der Causa zu tun hat, wurde freigesprochen. Ihr Vater erbat sich Bedenkzeit, die Anklagevertretung gab keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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