Lebenslange Haft

Josef F. nach Prozess selbstmordgefährdet

Niederösterreich
20.03.2009 15:10
Josef F., hat die erste Nacht nach dem Urteil im Inzest-Fall von Amstetten - lebenslange Haft, dazu wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt - "gut überstanden". Dem knapp 74-Jährigen sei ein Psychiater beigestellt, sagte der stellvertretende Leiter der Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer. Die Überwachung des Häftlings sei "engmaschiger gezogen" worden, ein Selbstmordversuch könne nicht ausgeschlossen werden.

Der Psychiater, ein Spezialist aus dem Maßnahmenvollzug, habe auch die Urteilsverkündung verfolgt und unmittelbar danach ein Gespräch mit Josef F. geführt, so Huber-Günsthofer. Er selbst habe ebenfalls mit dem Verurteilten gesprochen. Bei Josef F. sei eine "gewisse Erleichterung erkennbar" gewesen, obwohl eine derartige Strafe "natürlich eine Belastung" sei. Selbstverständlich gebe es seitens der Justizanstalt eine Suizidprävention. Im speziellen Fall - angesichts des für F. "sehr strengen" Urteils - würden natürlich entsprechende Maßnahmen ergriffen.

F. wird nun "schlecht leben" können
Auch Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner, die Josef F. in ihrem Gutachten eine umfassende schwere Störung attestierte, hält den 73-Jährigen für selbstmordgefährdet. Das hatte die Sachverständige bereits am Mittwochabend in der "ZIB 2" erklärt. Kastner, die im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit insgesamt 25 Stunden mit dem Angeklagten gesprochen hat, begründete dies mit der Entwicklung im Prozess gegen den 73-Jährigen. Beim Abspielen des Videos der kontradiktorischen Einvernahme seiner Tochter, "ist sicher der Moment gekommen, wo das Kartenhaus eingestürzt ist", meinte die Psychiaterin. Mit der nunmehrigen Realität werde Josef F. demnach "schlecht leben" können.

Sämtliche Infos rund um den Prozess findest du in der Infobox!

Ampelsystem zur Suizidprävention
Justizwachebeamte sind die ersten Ansprechpartner für suizidgefährdete Häftlinge und damit quasi die Speerspitze der Suizidprävention im Strafvollzug. Der stellvertretende Justizvollzugsdirektor Generalleutnant Peter Prechtl sagte am Freitag, dass die Beamten einerseits selbst oft Veränderungen bei Häftlingen wahrnehmen, andererseits sich die Inhaftierten bei ihnen melden. Dafür bekommen die Justizwachebeamten eine psychologische Grundlagenausbildung, in der Strafvollzugsakademie gibt es darüber hinaus die Möglichkeit zur Fortbildung.

Häftlingen, die wie Josef F. zu einer langjährigen Strafe verurteilt worden sind, wird sofort Unterstützung angeboten, so Prechtl. Das kann ein Psychologe, Psychotherapeut oder auch ein Psychiater sein. Ärzte sind bei den Strafanstalten in ständiger Rufbereitschaft. Klar ist, dass solche Inhaftierten gerade am Beginn nicht allein in einer Zelle untergebracht werden.

Jeder neu Verhaftete muss einen Fragebogen ausfüllen, der laut Prechtl in etwa 25 bis 30 Sprachen aufliegt. Anhand der Beantwortung dieser Fragen werden die Insassen nach dem Ampelsystem in rot, gelb und grün aufgeteilt. Grün bedeutet dabei frei oder unbedenklich, bei gelb darf der Betroffene nicht allein in einer Zelle sein, und bei rot müssen unverzüglich Maßnahmen für den Inhaftierten getroffen werden. "Selbstverständlich kann jemand im Verlauf der Zeit auch hinauf- oder heruntergestuft werden", so Prechtl.

Künftige Unterbringung noch offen
Indes fällt die endgültige Entscheidung, wo Josef F. seine Strafe verbüßen wird, erst in einigen Wochen. Das haben das Justizministerium und Vollzugsdirektor Karl Drexler übereinstimmend erklärt. Wie Katharina Swoboda, die Sprecherin von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP), darlegte, wird der 73-Jährige bis zum Vorliegen des schriftlichen Urteils seine Zwei-Mann-Zelle in der Justizanstalt St. Pölten behalten, in der er seit Ende April 2008 als U-Häftling untergebracht war. Es sei noch nicht entschieden, wo man Josef F. endgültig unterbringe.

Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils, womit frühestens Mitte April zu rechnen sein dürfte, wird Josef F. laut Ministerium zunächst "klassifiziert". Dann entscheidet die Vollzugsdirektion, in welche Anstalt er verlegt wird. Sie hat dafür sechs Wochen ab Vorliegen der Urteilsausfertigung Zeit. Da F. vom St. Pöltner Schwurgericht als geistig abnormer Rechtsbrecher eingestuft wurde und somit im sogenannten Maßnahmenvollzug landen wird, kämen dafür neben der Sonderanstalt Wien-Mittersteig jene in Göllersdorf, aber auch Vollzugsanstalten mit einer Spezialabteilung für abnorme Rechtsbrecher infrage.

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