Grundsätzlich waren alle fünf Fraktionen für die Aufhebung der Immunität, allerdings hielt die FPÖ im Gegensatz zu den anderen Fraktionen fest, dass es sehr wohl einen politischen Zusammenhang zwischen der politischen Tätigkeit Grafs und den Sachverhalten gebe, hieß es nach der Sitzung.
Das Ersuchen für die "Auslieferung" war von der Staatsanwaltschaft Wien gekommen. Ermittelt werden soll wegen Verdachts der Untreue und der fahrlässigen Krida, es gehe unter anderem um die Auszahlung von Gehältern im Austrian Research Center (ARC), verlautete seitens der Justiz. Gegenstand der Ermittlungen soll unter anderem eine freiwillige Abfertigung von 220.000 Euro plus einer Einmalprämie von 50.000 Euro sein, die Graf einstreifte. Der Dritte Präsident bestreitet alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Absegnung im Plenum erst später
Formell muss die Aufhebung der Immunität noch vom Plenum des Nationalrats abgesegnet werden. Dies wurde nicht am Donnerstag sondern wird erst in einer der nächsten Sitzungen vollzogen.
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