Riskant überholt

Zweijährige tot – sechs Monate bedingt für Steirer

Österreich
26.02.2009 15:38
Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung: So hat am Donnerstag am Landesgericht Salzburg das Urteil für einen steirischen Autolenker (46), der am 24. Oktober des Vorjahres im Gemeindegebiet von Tamsweg (Lungau) einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat, gelautet. Der Bauführer war beim Überholen eines Lkw mit Anhänger in einer unübersichtlichen Kurve der Murtalstraße (B96) in einen entgegenkommenden Pkw gekracht. Dabei wurde ein zweijähriges Mädchen aus St. Michael im Lungau getötet.

Die 40-jährige Mutter des Mädchens, die den entgegenkommenden Wagen gelenkt hatte, kam wie der Beschuldigte mit schweren Verletzungen davon. Das Kleinkind, das angeschnallt am Rücksitz saß, war auf der Stelle tot. Der bisher unbescholtene Bauführer, der zum Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert war, legte vor Einzelrichter Manfred Seiss ein umfassendes Geständnis ab.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Angeklagte hat mittlerweile 51.600 Euro an Trauerschmerzensgeld, Begräbniskosten und Schadensersatz für das kaputte Auto der Lungauer Familie bezahlt. Er nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen noch nicht rechtskräftig.

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