Das Brüderpaar aus dem Bezirk St. Veit hatte den Faschingsausklang am Aschermittwoch wohl zu ausgiebig mit reichlich Alkohol gefeiert. Und obwohl die Kärntner Polizei ja in der Vorwoche mehrfach angekündigt hatte, verstärkt Kontrollen durchzuführen, dachten die Brüder nicht daran, das Auto stehen zu lassen.
Der 36-jährige Berufskraftfahrer sah ein, dass er schon viel zu betrunken zum Autofahren war - er hatte bereits drei Promille Alkohol im Blut - und bei einer Führerscheinabnahme sicherlich seinen Job los wäre. Deshalb ersuchte er seinen Bruder, das Steuer seines Wagens zu übernehmen. Auch der hatte bereits einiges intus, trotzdem kam er dem Wunsch des Jüngeren nach.
In Mölbling gerieten die beiden in eine Verkehrskontrolle. Dem Polizisten erklärte der Beifahrer, er habe seinem Bruder das Steuer überlassen, weil er selbst am nächsten Tag wieder mit dem Lkw fahren müsse. Weshalb es für den Bruder nicht so schlimm wäre, erwischt zu werden. Ein Polizist dazu: "Auch das bewusste Überlassen eines Autos an einen Betrunkenen ist strafbar..."
von Martin Radinger (Kärntner Krone) und kaerntnerkrone.at
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.