Mordversuch

Sitzt Verurteilter zu Unrecht hinter Gittern?

Niederösterreich
25.02.2009 12:16
Der Fall eines wegen Mordversuchs verurteilten Mannes aus Niederösterreich sollte nach Ansicht einer Anwältin vom Gericht wieder aufgenommen werden. Der Verein "Bürgerinnen und Bürger - Selbsthilfe Vereinigung" (BBSV) sowie die Juristin Karin Prutsch glauben, dass der heute 39-Jährige 2007 am Landesgericht Wiener Neustadt zu Unrecht mittlerweile rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau verurteilt worden ist. Der Mann sei von der 41-Jährigen zuerst attackiert worden, hieß es bei einer Pressekonferenz in St. Pölten am Mittwoch. Die Anwältin stützt sich im Wesentlichen auf ein neues medizinisches Gutachten.

Die Tat hatte sich im Juni 2007 in Mödling abgespielt. Franz A. soll versucht haben, seine damalige Ehefrau mit einem Seil zu erwürgen, so die Exekutive und das Gericht. Der 39-Jährige selbst erlitt Stichverletzungen durch ein Messer, eine davon im Rücken. Die Frau habe angegeben, von dem Mann zuerst angegriffen worden zu sein. Er habe sie von hinten gewürgt, sie sich - vor ihm stehend - verteidigt. Franz A. wiederum gab gegenüber der Polizei und vor Gericht an, die Geschehnisse hätten sich umgekehrt zugetragen. Er sei von seiner damaligen Frau attackiert worden, sie habe - hinter ihm stehend - mit einem Messer auf ihn eingestochen. Franz A. befindet sich derzeit in der Justizanstalt Karlau in der Steiermark in Haft.

Anwältin glaubt A.
Die Stichwunde am Rücken auf Höhe der Brustwirbelsäule ist für Prutsch nun ein Anlass, der Darstellung des 39-Jährigen zu glauben. Der Grund dafür ist der Stichkanal, der nun erstmals von einem Gutachter, dem Mediziner Georg Kobinia, im Auftrag der Anwältin untersucht wurde. Kobinia hält in einer Expertise fest, dass "die Person, die den Stich durchgeführt hat, links hinter Herrn A. gestanden haben muss, um einen Stich mit dieser Stichrichtung durchzuführen".

Dieser sei bisher nie analysiert worden. Das Krankenhaus Mödling habe nach dem Vorfall die Wunde vernarbt, der Gerichtsgutachter eine entsprechende Untersuchung nicht durchgeführt, so Prutsch. In Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen heißt es unter anderem: "Da konkrete Angaben zur Tiefe und insbesondere zum Verlauf der einzelnen Stich-/Schnittverletzungen fehlen, (...) lassen sich aus den ärztlichen Befunden keine genauen Angaben zur Stich- bzw. Schnittführung des Messers ableiten." Nunmehr wurden die Verletzungen im Rücken mittels CT und MR untersucht, erläuterte Prutsch.

Anwältin kündigt Enthaftungsantrag an
Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens wurde laut Karin Prutsch am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt eingebracht. Die Juristin rechnete damit, "in den nächsten Wochen" zu erfahren, ob ihm stattgegeben wird. Dazu bedürfe es einer vermutlich nicht öffentlichen Sitzung am Gericht, so die Anwältin. Prutsch kündigte darüber hinaus einen Enthaftungsantrag an.

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