Entschließt sich ein Betrieb dazu, seinen Mitarbeitern eine Weiterbildung zu ermöglichen, erstattet neuerdings das Land die Hälfte der für die Weiterbildung anfallenden Kosten zurück. Für die Dauer der Weiterbildung erhält die karenzierte Person vom AMS - wie auch bisher - Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. In der Praxis ist der Antrag auf Bildungskarenz bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle einzubringen. Ein Ansuchen ist vor Beginn der Aus- oder Weiterbildung bei der Landesregierung zu beantragen.
Nachfrage und Antragsbedingungen
AMS-Landesgeschäftsführerin Helene Sengstbratl spricht von zwei burgenländischen Unternehmen, die bisher Interesse am Projekt "Bildungskarenz +" zeigten. Einer der beiden Betriebe hat bereits einen Antrag gestellt. Von 90 Mitarbeitern sollen je dreißig für jeweils drei Monate an einer Qualifizierung teilnehmen. Das Projekt ist derzeit auf zwölf Monate begrenzt, Anträge können bis 31.12.2009 eingereicht werden. Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass sich sowohl Firmensitz als auch der Wohnsitz des Arbeitnehmers im Burgenland befinden.
8,3 Millionen Euro stehen laut Landesrat Peter Rezar (SPÖ) dem Sozialreferat in Summe bis 2013 für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung. Dem AMS Burgenland wurden laut Sengstbratl 31 Millionen bereits im Dezember zugesagt, tatsächlich rechnet sie jedoch mit 32 Mio. und hofft noch auf zusätzliche Mittel, vor allem für Qualifizierungsmaßnahmen.
Symbolbild
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