Falsche "Bullen"

Burschen kassierten bei Prozess Strafen

Österreich
12.02.2009 14:17
Weil sie als falsche Polizisten Autofahrer abkassiert haben, sind am Donnerstag vier junge Burschen im steirischen Leoben vor Gericht gestanden. Das Quartett hatte sich Kleidung, Blaulicht, Waffe und Handschellen aus dem Internet ("Blaulicht" und "Uniform" im Bild) besorgt und waren in der Obersteiermark zur "Amtshandlung" geschritten. Die vier Männer waren großteils geständig, die Verteidiger sprachen von einem "Lausbubenstreich".

"Die Herren sind auf die gute Idee verfallen, Polizeikontrollen durchzuführen und sich dabei zu filmen", meinte Staatsanwalt Walter Plöbst einleitend. Die vier Angeklagten im Alter zwischen 17 und 19 Jahren hatten im Herbst vorigen Jahres mehrmals "Amtshandlungen" gesetzt. Dabei trugen sie schwarze Jacken mit der Aufschrift "Polizei", rote Feuerwehr-Barette und hatten auch Handschellen und eine Waffe dabei. Die Sachen stammten großteils aus dem Internet.

Schmächtige Burschen
Vor Gericht saßen die vier schmächtigen Burschen allerdings brav in Anzügen und wirkten alle, als wären sie noch schulpflichtig. "Es hätte auch einem Autofahrer auffallen können, dass diese jungen Gesichter nicht zur Uniform passen", gab einer der Verteidiger diesbezüglich zu denken. Es sei eben ein "Lausbubenstreich" gewesen, den man früher allenfalls mit einer Geldstrafe und ein "paar Watschen" geregelt hat, so der Anwalt. "Soll ich jetzt sagen, das darf ich leider nicht?", antwortete Richterin Sabine Anzenberger.

Strafen zwischen 30 und 35 Euro verhängt
Neun Geschädigte konnten ausfindig gemacht werden, denen die Angeklagten zwischen 30 und 35 Euro abgeknöpft hatten. Bei den ersten paar "Kontrollen" hatten sie noch nicht abkassiert, sondern nur die Papiere und das Fahrzeug überprüft und sich dabei filmen lassen. "Wahrscheinlich war es da mit einer Verwarnung getan", warf der Staatsanwalt trocken ein.

Bedingte Haftstrafen und gemeinnützige Arbeiten
Die beiden federführenden "Polizisten" wurden zu drei und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt, der filmende Kollege und der, der nur Schmiere gestanden war, kamen mit einer diversionellen Einigung davon. Sie müssen jeweils 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 50 Euro Bußgeld zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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