Vor dem Richter konnte sich der Angeklagte beim Prozess am Innsbrucker Landesgericht aber kaum noch an die dramatischen Vorfälle erinnern. Das war aber auch sein Glück: Schon im Vorverfahren hatte sich nämlich gezeigt, dass es sich um die Tat eines Unzurechnungsfähigen gehandelt hatte - im Vollrausch ausgeführt.
Die Strafdrohung beträgt in solch einem Fall "nur" bis zu drei Jahren Haft. "Sonst stünden Sie wegen schwerer Erpressung vor dem Schwurgericht", klärte der Richter den Osttiroler auf.
Bewaffnet in Bank aufgetaucht
Der aber schon einmal zuvor für einen spektakulären Polizeieinsatz gesorgt hatte: Als er - ebenfalls schwer betrunken - mit einem Gasrevolver bewaffnet in seiner Bank aufgetaucht war, um "sein Geld abzuheben".
"Es war keine Entführung. Meine kranke Mutter wollte zu mir, weil sie es bei mir besser hat als beim Bruder!", erklärte der Angeklagte. Die Polizisten sahen das anders: "Er erschien am Dach und schrie laut: ,Verschwindets, sonst passiert was!`"
Seiner Schwägerin gegenüber habe er noch gedroht: "Die ersten zwei Bullen, die aufferkemmen, knall ich ab!" Die Verhandlung wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.
von Hans Licha, Kronen Zeitung
Symbolbild
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