"Life-Haus-Pleite"

Ex-Geschäftsführer schuldig gesprochen

Steiermark
13.02.2009 15:27
Nach drei Verhandlungstagen sind am Mittwochabend drei ehemalige Geschäftsführer der steirischen Baufirma Life-Haus, die in Konkurs gegangen ist, schuldig gesprochen worden. Sie wurden unter anderem wegen betrügerischer Krida und fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu unbedingten Haftstrafen in Höhe von ein bis drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Unternehmen Life Haus errichtete vor allem Einfamilien- und Doppelhäuser. Obwohl die Käufer zahlten, soll das Geld bei den Handwerkern zum Teil nie angekommen sein. Die Firma hatte sich laut Gerichtsgutachter bereits im Jahr 2005 in finanziellen Schwierigkeiten befunden.

Häuslbauer blieben auf der Strecke
Ein Jahr später wurde alles umgekrempelt, das Unternehmen bekam den Namen "S.K.T.", zwei neue Geschäftsführer wurden eingestellt, der alte Geschäftsführer schied aus dem Unternehmen aus. Dem fallenden Umsatz wurde mit vermehrten Investitionen begegnet, was den Konkurs letztlich aber auch nicht verhindern konnte. Auf der Strecke blieben die Häuslbauer, die mit ihren Forderungen plötzlich ohne Ansprechpartner dastanden.

Angeklagte fühlten sich nicht schludig
Die drei Angeklagten hatten sich in wesentlichen Punkten nicht schuldig gefühlt. Der 40-jährige Erstangeklagte beteuerte, dass er sein Unternehmen "nie in einer Krise" gesehen habe und immer zahlungsfähig gewesen sei. Er verkaufte seine Firma trotzdem im September 2006 an den Zweitangeklagten. "Wie glaubwürdig ist jemand, der sein Top-Unternehmen um zwei Euro an einen sogenannten 'Sanierer' verkauft?", gab Staatsanwalt Konrad Kmetic zu bedenken.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Der Zweitangeklagte (50) sah sich als der neue Eigentümer von Life Haus - die in "S.K.T." umbenannt worden war - als Berater und war sich nach eigenen Angaben keiner Schuld bewusst. "Was er unter sanieren versteht, sieht man an den anderen 39 Unternehmen des Angeklagten, die in Konkurs gingen", so der Ankläger. Der 48-jährige Drittangeklagte gab an, nur am Papier Geschäftsführer gewesen zu sein. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", war alles, was der Staatsanwalt dazu bemerkte. Die Verteidigung beantragte einen neuen Gutachter sowie Beiziehung eines Sachverständigen für Liegenschaften, was beides vom Gericht abgelehnt wurde.

Alle drei Angeklagten wurden wegen betrügerischer Krida und fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig gesprochen, der Erstangeklagte außerdem noch wegen Betruges und Vorenthaltung von Dienstnehmerbeiträgen. Der Erstangeklagte wurde zu drei Jahren Haft, der Zweitangeklagte zu zwei Jahren und der Drittangeklagte zu einem Jahr verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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