Gut geschützt

So sicherst du dein Zuhause richtig ab

Wirtschaft
01.04.2010 18:47
Die eigenen vier Wände sind etwas sehr Wichtiges: Zufluchtsort, Garant für Wohlbefinden, Aufbewahrungsplatz für persönliches Eigentum und vieles mehr. Somit ist das eigene Zuhause etwas durchaus Schützenswertes. Denn wenn ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Einbruch, ein Feuer oder ein anderer Zwischenfall dein Hab und Gut gefährdet, dann ist meist nicht nur der immaterielle Schaden, sondern auch der materielle Schaden sehr groß. Eine Versicherung kann helfen, das Gröbste wieder gutzumachen. Hier erfährst du, wie du dein Zuhause absichern kannst und dabei auch nicht zu viel zahlst.

Die Haushaltsversicherung
Stell dir vor, du würdest deine Wohnung auf den Kopf stellen und sie schütteln. Alles, was dabei heraus fällt, ist von einer Haushaltsversicherung grundsätzlich abgedeckt. Die Gemäuer werden in Form einer Eigenheimversicherung bzw. einer Hausversicherung des Bauträgers oder Gebäudeerhalters gedeckt. In beiden Sparten können die Prämien- und Leistungsunterschiede sehr groß sein.

Das sollte die Versicherung decken
Die üblichen zu versichernden Sparten sind Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und eine Glasbruchversicherung. Üblicherweise schließt die Haushaltsversicherung auch eine Privathaftpflichtversicherung mit ein. Diese entspricht der Kfz-Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich, deckt daher alle Schäden, die du schuldhaft bei anderen Personen verursachst. Gebräuchliche Zusatzbausteine umfassen Vandalismusschäden, Schäden an Wasserbetten oder Aquarien, eine Erweiterung in der Privathaftpflichtversicherung, mit welcher auch Schäden von Verwandten gedeckt werden, oder auch Hunde- bzw. Pferdehaftpflichtversicherungen.

Die Prämie richtet sich primär nach der Versicherungssumme. Als Faustregel für die Mindestversicherungssumme sollten 1.000 Euro pro Quadratmeter gelten. Achte darauf, dass deine Versicherung einen Unterversicherungsverzicht anbietet. Denn ist der Inhalt deiner Wohnung 50.000 Euro wert, du versicherst aber nur 25.000 Euro, dann bekommst du auch bei kleineren Schäden nur die Hälfte ersetzt. Beim Unterversicherungsverzicht bestätigt dir die Versicherung, dass du die Versicherungssumme richtig gewählt hast und daher auch die Leistung dementsprechend erbracht wird. Bei der Eigenheimversicherung errechnet sich die Versicherungssumme automatisch nach der Nutzfläche, hier ist die Unterversicherung ausgeschlossen.

Einer Erhebung der Arbeiterkammer zufolge liegen die Preise für eine 90-Quadratmeter-Wohnung zwischen rund 150 und 240 Euro pro Jahr. Durch einen Selbstbehalt lässt sich die Prämie im Schnitt um etwa 30 bis 40 Prozent senken, beachte aber, dass du hierbei im Schadensfall den Selbstbehalt zu tragen hast, und erst darüber hinaus die Versicherung greift. Kleine Selbstbehalte sind daher in Ordnung, wenn du diese schnell durch die Prämienersparnis wieder hereinbekommst. Überlege dir, wo hier deine Schmerzgrenze wäre.

Worauf es beim Vergleichen ankommt
Der Vergleich von verschiedenen Offerten zahlt sich auf jeden Fall aus. Hilfreich ist es auch, bei den unterschiedlichen Versicherern die Gegenofferte bzw. Vorpolizze vorzulegen, da so der Preis noch einmal gut gedrückt werden kann. Achte jedoch in jedem Fall darauf, dass alle wichtigen Leistungen vorhanden sind, aber keine unnötigen Bausteine mit eingerechnet werden. Du solltest auch ein Auge darauf haben, inwieweit Bargeld oder Wertgegenstände mitversichert sind. Das Kleingedruckte ist daher zu beachten. Lass dir am besten eine Maximal- und eine Minimalvariante rechnen, um die Unterschiede aufzuzeigen. Weiters achte auf Leistungsausschlüsse und Dauerrabatte sowie Kündigungsmöglichkeiten und Laufzeiten. Ein Vergleich ist zwar zeitaufwendig, aber bringt dir sehr viel.

Kündigungsmöglichkeiten
Auch bei Zehnjahresverträgen kannst du nach drei Jahren aussteigen. Achte jedoch auf Dauerrabattrückforderungen und frage nach, inwieweit die neue Versicherung diese übernimmt. Üblich sind Übernahmen bis zur Höhe einer Jahresprämie. Weiters kannst du nach Ablauf des Vertrages auch in Form einer Ablaufkündigung rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit kündigen sowie drei Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Zusätzlich besteht bei Haushaltsversicherungen die Möglichkeit, diese bei Umzug vor der behördlichen Ummeldung zu kündigen.

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