Hohes Unfallrisiko

Umfrage: 57 Prozent für gesetzliche Helmpflicht

Österreich
06.02.2009 15:17
Die Pisten sind in den vergangenen Jahren gefährlicher geworden - zumindest glauben das viele Österreicher. Nach einer Umfrage des Versicherers Generali Österreich im Jänner 2009 meinen rund 84 Prozent von 512 Teilnehmern, dass die Unfallgefahr auf den Skihängen gestiegen ist. Etwa 57 Prozent sprechen sich für eine gesetzliche Helmpflicht aus, 23 Prozent halten eine solche für "teilweise" notwendig. Knapp 20 Prozent sehen keine Notwendigkeit.

Laut der Umfrage befürchten rund 78 Prozent, sie selbst bzw. ein Angehöriger könnte in einen Ski- oder Snowboard-Unfall verwickelt werden - die Wahrscheinlichkeit dafür, dass dabei sie selbst der Verursacher wären, sehen fast 98 Prozent als "mittelmäßig" bis "nicht vorhanden" an.

Snowboarden birgt höchstes Unfallrisiko
Nach Zahlen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) aus 2007 ist Snowboarden mit 35,7 Spitalsbehandlungen je 1.000 Ausübenden die Sportart mit dem höchsten Unfallrisiko ab 15 Jahren - gefolgt von Fußball-Spielen (20 Spitalsbehandlungen/1.000 Ausübenden) und Pistenskifahren (15,4). Der Kopf wird bei Unfällen mit Snowboard- bzw. Skifahrern zu zehn Prozent verletzt. 2007 gab es laut KfV 51.600 spitalbehandelte Ski- und Snowboard-Unfälle in Österreich.

Das Risiko, während eines sieben- bis zehntägigen Skiurlaubs verletzt zu werden, liege bei etwa 1:100, sagte Generali-Vorstand Peter Thirring im Rahmen der Ski-Weltmeisterschaft in Val d'Isere. Man begrüße eine gesetzliche Helmpflicht: "Alles, was sicherer macht, ist gut. Aber das kann nicht die alleinige Lösung des Problems sein." Wesentlich sei z. B. auch, an das Problem- und Risikobewusstsein der Freizeitsportler zu appellieren.

Auch sei eine "Junktimierung von Helmpflicht und Versicherungsleistung" nicht gegeben, so Thirring. Selbst wenn ein neues Gesetz erlassen werde, betreffe dies nicht die Unfall-Versicherungsverträge, "in denen das Tragen des Helms ja nicht als besondere Obliegenheit enthalten ist". Soll heißen: Auf den Versicherungsschutz hätte das Fahren ohne Kopfschutz trotz Helmpflicht keine Auswirkungen.

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